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Beratungsgespräch eines Betriebsrates durch die Gewerkschaft

H
HerbertL
Aug 2019 bearbeitet

Moin,

ich bin Betriebsrat und würde gerne mit der Gewerkschaft Ver.di ins Gespräch gehen um abzuklären, was für eine Vertretung durch die Gewerkschaft von uns aus als BR getan werden muss (Grad der Organisation etc). Mir wurde gesagt, dass der Beratungstermin bei der Gewerkschaft keine "Arbeitszeit" ist und ich das in meiner Pause zu erledigen habe. Ist das so? Und wenn ja: wo steht das?

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Community-Antworten (9)

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Cyber99

12.08.2019 um 11:46 Uhr

Ja das ist so. Bei Terminen mit der Gewerkschaft sollte man als BR vorsichtig sein, da Gewerkschaftsarbeit, insbesondere Mitgliederwerbung- und Gewinnung, nicht zu den Aufgaben eines BR gehören. Wenn es hingegen darum geht, dass dich die Gewerkschaft zu aktuellen Themen im BR unterstützt oder berät, dann kannst Du dich jederzeit mit dem Gewerkschaftssekretär treffen. Grundsätzlich finde ich es gut, wenn BR-Mitglieder sich für die GEW und einen hohen Organisationsgrad stark machen - das aber bitte nicht während er Arbeitszeit.

H
HerbertL

12.08.2019 um 11:49 Uhr

Danke Dir für die schnelle Antwort, so ähnlich wurde es mir gegenüber auch behauptet. Dann werde ich mir mal ein Termin bei Ver.di holen und mich aufschlauen und meine Freizeit für die Kolleginnen und Kollegen opfern :-)

S
seehas

12.08.2019 um 12:45 Uhr

Wenn ihr eine konkrete Fragestellung habt könnt ihr den Gewerkschaftsvertreter ja auch zu euch in eine Sitzung einladen (§ 31 BetrVG). Dort könnt ihr diese Fragestellung dann diskutieren.

C
Challenger

12.08.2019 um 13:04 Uhr

Zitat Cyber99 : Ja das ist so. Bei Terminen mit der Gewerkschaft sollte man als BR vorsichtig sein, da Gewerkschaftsarbeit, insbesondere Mitgliederwerbung- und Gewinnung, nicht zu den Aufgaben eines BR gehören.

Hallo Cyber99, da wäre ich mir nicht so sicher. Vergleich :

Gewerkschaftswerbung im Betrieb

Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts : Keine Abmahnung wegen Mitgliederwerbung für die Gewerkschaft während der Arbeitszeit

BVerfG vom 14.11.1995 1 BvR 601/92 RdW 1996, 406

Quelle : Gewerkschaftswerbung im Betrieb - IG Metall @ SAP www.sapler.igm.de › Rückblick (Mit weiteren Nachweisen)

R
rtjum

12.08.2019 um 13:36 Uhr

@Challenger als BR sollte man da tatsächlich vorsichtiger sein, aber ja Du hast mit dem Urteil das Recht erstmal auf Deiner Seite. Wenn Du aber als BR auftrittst und nicht klar machst, dass du nur als Gewerkschaftsmitglied unterwegs bist, dann kann es zu Problemen kommen je nachdem wie Dein AG so drauf ist.

G
ganther

12.08.2019 um 13:52 Uhr

trotzdem muss der BR da vorsichtig sein. Das BVerfG hat hier nun einen ganz bestimmten Einzelfall entschieden.

C
Challenger

12.08.2019 um 14:01 Uhr

Zitat ganther : trotzdem muss der BR da vorsichtig sein.

Warum das denn und vor allem, was kann schon passieren ?

P
paula

12.08.2019 um 17:33 Uhr

schon mal das Urteil gelesen? Einen Freifahrtschein gibt das BVerfG auch nicht

P
Pjöööng

13.08.2019 um 15:41 Uhr

Zitat (seehas): "Wenn ihr eine konkrete Fragestellung habt könnt ihr den Gewerkschaftsvertreter ja auch zu euch in eine Sitzung einladen (§ 31 BetrVG). Dort könnt ihr diese Fragestellung dann diskutieren."

Und um solch einen termin vorzubereiten, bzw. zu besprechen ob er sinnvoll ist, könnt Ihr den Gewrkschaftssekretär vorher mal in den Betrieb einladen... Seid doch mal kreativ!

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