Erstellt am 10.08.2019 um 12:08 Uhr von Kratzbürste
Wir haben die Seite ja nun nicht gesehen. Können also "auf dem ersten Blick" kaum was sagen.
Immerhin wäre zu hinterfragen, welche inneren Auswirkungen der neue Auftritt auf Arbeitnehmer hat. Zumindest der Admin arbeitet ja damit .....
Erstellt am 10.08.2019 um 12:31 Uhr von Köpenicker
@kratzbürste genau das mein ich.
Da fällt mir ein, was machen der oder die admins, mit Beschwerden über Mitarbeiter. Laut Richtlinien werden die wohl nicht gepostet.
Allerdings weiß ich nicht ob diese an Vorgesetzte gemeldet werden.
Dann würde doch auch §87, 6 wieder greifen?
Erstellt am 10.08.2019 um 14:29 Uhr von BRHamburg
Was mich persönlich bei der Sache stören würde, ist das die Mitarbeiter ihre persönlichen Daten geben müssen. Was ist z.B mit Menschen die bisher keinen FB Account haben? Das Unternehmen das Netz zur Werbung nutzen ist heute normal. Aber auf eine Zwangmitgliedschaft in einer FB Gruppe, möglichst noch mit netten Bildern der Mitglieder geht wohl doch zuweit.
Erstellt am 10.08.2019 um 15:29 Uhr von Köpenicker
Die Mitarbeiter müssen nicht beitreten.
Erstellt am 10.08.2019 um 16:14 Uhr von BRHamburg
Hört sich im ersten Beitrag aber so an.
Erstellt am 10.08.2019 um 16:18 Uhr von Köpenicker
Ach so, weiß was du meinst. Um zu posten MUSS man der Gruppe beitreten.
Erstellt am 11.08.2019 um 11:46 Uhr von celestro
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-1-abr-7-15-mitbestimmung-betriebsrat-facebook-seite-arbeitgeber-postings-ueberwachung-arbeitnehmer/