Hallo meine Firma hat sich einen neuen Facebook Auftritt gegönnt.
Im Br wusste keiner was davon

Auszug aus der Beschreibung der Gruppe.
Es ist eine öffentliche Gruppe der man beitreten muss, es wird darauf aufmerksam gemacht, das man Frust über Mitarbeiter und Filialen nicht ablassen darf. Sie sind aber soweit wie möglich behilflich bei der Kontakt Aufnahme, wenn es Beschwerden gibt. Post werden erst durch Admin freigeben.

Auf den ersten Blick sieht die Seite für mich nicht mitbestimmungspflichtig nach §87 abs.6 betrvg aus.

Wie seht ihr das
Welche Dinge sollten noch kontrolliert werden?