W.A.F. LogoSeminare

Firma gründet Facebook Gruppe

K
Köpenicker
Aug 2019 bearbeitet

Hallo meine Firma hat sich einen neuen Facebook Auftritt gegönnt. Im Br wusste keiner was davon

Auszug aus der Beschreibung der Gruppe. Es ist eine öffentliche Gruppe der man beitreten muss, es wird darauf aufmerksam gemacht, das man Frust über Mitarbeiter und Filialen nicht ablassen darf. Sie sind aber soweit wie möglich behilflich bei der Kontakt Aufnahme, wenn es Beschwerden gibt. Post werden erst durch Admin freigeben.

Auf den ersten Blick sieht die Seite für mich nicht mitbestimmungspflichtig nach §87 abs.6 betrvg aus.

Wie seht ihr das Welche Dinge sollten noch kontrolliert werden?

29907

Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

10.08.2019 um 14:08 Uhr

Wir haben die Seite ja nun nicht gesehen. Können also "auf dem ersten Blick" kaum was sagen. Immerhin wäre zu hinterfragen, welche inneren Auswirkungen der neue Auftritt auf Arbeitnehmer hat. Zumindest der Admin arbeitet ja damit .....

K
Köpenicker

10.08.2019 um 14:31 Uhr

@kratzbürste genau das mein ich. Da fällt mir ein, was machen der oder die admins, mit Beschwerden über Mitarbeiter. Laut Richtlinien werden die wohl nicht gepostet. Allerdings weiß ich nicht ob diese an Vorgesetzte gemeldet werden. Dann würde doch auch §87, 6 wieder greifen?

B
BRHamburg

10.08.2019 um 16:29 Uhr

Was mich persönlich bei der Sache stören würde, ist das die Mitarbeiter ihre persönlichen Daten geben müssen. Was ist z.B mit Menschen die bisher keinen FB Account haben? Das Unternehmen das Netz zur Werbung nutzen ist heute normal. Aber auf eine Zwangmitgliedschaft in einer FB Gruppe, möglichst noch mit netten Bildern der Mitglieder geht wohl doch zuweit.

K
Köpenicker

10.08.2019 um 17:29 Uhr

Die Mitarbeiter müssen nicht beitreten.

B
BRHamburg

10.08.2019 um 18:14 Uhr

Hört sich im ersten Beitrag aber so an.

K
Köpenicker

10.08.2019 um 18:18 Uhr

Ach so, weiß was du meinst. Um zu posten MUSS man der Gruppe beitreten.

Ihre Antwort