Hallo,

ich habe eine Frage für einen Kollegen.

Dieser soll 2 Abmahnungen auf dem normalen Postweg bekommen/erhalten haben, also nicht als PZU und auch nicht auf der Arbeit angesprochen oder zur Kenntnissnahme unterschrieben.

Er kennt also nicht den Inhalt noch ist ihm bewusst das er Abgemahnt wurde.

Sind diese Abmahnungen den nun rechtlich, ich meine zu wissen, dass für Abmahnungen ein Einschreiben sprich Post Zustellurkunde nötig ist, oder diese am Arbeitsplatz als zur Kenntnissnahme unterschrieben werden müssen!?

Gilt das gleiche nicht auch für Kündigungen.

Vielen Dank für die Antworten.