BR-Beschluss für den Kauf einer Geburtstagskarte
Nachdem ich in einem älteren thread viele "erhellende" Anworten gelesen habe und hier auch schon abgewatscht wurde, weil ich einen alten thread als Aufhänger für mein Frage nahm, stelle ich diese also neu: Der BR hat beschlossen, zu Dienstjubiläen und "runden" Geburtstagen mit einer Kleinigkeit zu gratulieren. Bedarf es für jeden Einzelfall einen Beschluss? Kann eine "Handkasse" eingerichtet werden, die monatlich mit dem AG abgerechnet wird?
Community-Antworten (9)
09.08.2019 um 12:29 Uhr
tja, das müsst ihr mit dem AG klären oder jedes BR-Mitglied zahlt was in die Kasse ein dann müsst ihr auch nichts abrechnen. Das muss euer AG sicherlich nicht zahlen, daher nur über eine freiwillige Vereinbarung, denn woher soll sonst das Geld kommen und dann müsst ihr auch genau festlegen wer wann was bekommt, ich würde, auch wenn es in der Belegschaft wahrscheinlich gut ankommt, die Finger davon lassen
09.08.2019 um 12:37 Uhr
Wir schicken unseren Langzeitkranken Genesungswünsche. Die Briefmarken bekommen wir vom AG und für die Karten haben alle BR-Mitglieder mal einen 5er in die Kasse geschmissen. Davon bekommt man eine Menge Karten, Geschenke halte ich für ein bisschen drüber...
Warum sollte man für jeden Einzelfall einen Beschluss machen wenn man eh schon beschlossen hat, das jeder bei einem festgelegten Ereignis das gleiche bekommt?
09.08.2019 um 12:39 Uhr
Der BR hat beschlossen..... Ahja. Da der BR prinzipiell kein Geld hat, müsstet ihr dies schon mal aus eigener Tasche bezahlen. Ob das so gut bei allen BR-Mitgliedern ankommt, ich weis nicht. Da ihr ja beschlossen habt bei "runden" Geburtstagen und Jubiläen zu gratulieren, benötigt ihr keinen weiteren Beschluss mehr. Wer soll die "Handkasse" verwalten? Ich würde es als BR-Mitglied ablehnen. Was passiert wenn die Kasse weg ist, Geld fehlt, der Verantwortliche nicht mehr im BR oder gar nicht mehr im Betrieb ist. Zu viele unklare Dinge. Was passiert wenn ihr einem Kollege vergesst zu gratulieren? Wie rtjum schon schreibt, lasst besser die Finger davon. So schön die Idee ist, so sehr kann diese auch gewaltig nach hinten los gehen. Wenn ein Kollege das von sich aus macht, dann ist das seine Angelegenheit. Aber als BR würde ich das ablehnen.
09.08.2019 um 12:51 Uhr
"Was passiert wenn die Kasse weg ist, Geld fehlt, der Verantwortliche nicht mehr im BR oder gar nicht mehr im Betrieb ist. Zu viele unklare Dinge."
OMG! Wenn man das so liest, dann müsste jeder Verein hauptamtliche Bankiers beschäftigen damit die Finanzen verwaltet werden.
Sprecht mit dem Arbeitgeber drüber ob und wie er Euren Wunsch unterstützen kann und macht dann was draus. Statt ständiger Abrechnerei würde ich aber einmal 100 Karten kaufen und wenn die zu Ende gehen wieder auf den Arbeitgeber zugehen. Wenn man ganz sauber arbeiten will, führt man auch noch Buch über den Verbrauch der Karten.
09.08.2019 um 12:57 Uhr
Das man als Betriebsrat von Gesetz wegen "mittellos" ist, haben wir mit unserem Arbeitgeber gesprochen und dann über § 40 Sachmittel des Betriebsrates einen Vorrat an Geburtstags-, Hochzeits-, Nachwuchs- und Genesungskarten sowie eine Anzahl von Briefmarken bestellt. Rechnung ging an an den Arbeitgeber.
Natürlich kann man jetzt sage, das Briefmarken ja auch eine Art von Geld ist, und der BR diese auch nicht haben dürfte. Aber dies ist bei uns zumindest kein Problem.
09.08.2019 um 13:46 Uhr
Wenn die Beschäftigten ein kleines Geschenk erhalten sollen könntet ihr euch doch mit dem AG absprechen. Vielleicht könnt ihr ja gemeinsam etwas schenken. Der AG bezahlt, ihr führt es durch und beide unterschreiben auf der Karte.
09.08.2019 um 21:02 Uhr
@IGMarie68
nirgendwo steht geschrieben, dass der BR kein Geld haben darf. ;-)))
12.08.2019 um 14:27 Uhr
§ 37 BetrVG: (1) Die Mitglieder des Betriebsrates führen ihr Amt unentgeltlich und als Ehrenamt. Zusammen mit § 40 BetrVG: (1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. (2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen. und mit § 41 BetrVG: Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig. Das bedeutet nicht, dass der BR nicht im Rahmen einer mit dem AG geschlossenen Absprache über die Verwendung von Mitteln über diese Mittel frei Verfügen darf. Er hat nur kein eigenes Geld.
12.08.2019 um 18:44 Uhr
Nach der Gründung unseres BR vor vielen, VIELEN Jahren hat der damalige BR gemeinsam mit der Belegschaft eine so genannte Freud- & Leidkasse gegründet, die den MA gehört und durch den BR verwaltet wird. Jeder neue MA wird bei der Einstellung gefragt, ob er Mitglied werden möchte, jedes Mitglied zahlt monatlich 1,02 € ein. Es gibt einen feststehenden Leistungskatalog der angibt wie viel Geld es für welchen Anlass gibt. z.B. 50,-€ für die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes, 25,-€ für einen Krankenhausaufenthalt über 5 Tage. Jubiläum, Geburtstage usw. usw. Das macht durchaus Arbeit, die jetzt nicht unbedingt zu den Aufgaben des BR gehört, aber die Freud- & Leidkasse ist bei den MA sehr beliebt (über 95% der MA sind Mitglieder) und so haben wir das über die Jahrzehnte, bis heute, weitergeführt.
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