Erstellt am 20.01.2008 um 21:09 Uhr von Kölner
@Der Biber
Ultimative Aufforderung mit Fristsetzung. Dann einen RA beauftragen und los geht es...
Erstellt am 20.01.2008 um 21:22 Uhr von Der Biber
@Kölner
Danke für die schnelle Antwort, aber:
Ist das wirklich so einfach?
In welchem Umfang stehen einem fünfer -BRat denn diese sog. sachl. Mittel zu?
Erstellt am 20.01.2008 um 21:33 Uhr von Maclogic
Macht eine Auflistung der Tätigkeiten welche ihr als Betriebsrat ausübt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Sachmittel.
Ansonsten so wie Kölner schon gesagt hat.
Gruß
Erstellt am 20.01.2008 um 21:35 Uhr von Kölner
@Der Biber
Hat der GF ein eigenes Büro? Muss er sich dieses mit anderen teilen?
Argumentativ und einschlägig sind die Kommentare zum § 40 BetrVG...
Erstellt am 20.01.2008 um 21:50 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
Däubler meint, erst einem Gremium ab 7 BR-Mitglieder würde ein eigenes BR-Büro zustehen.....
(§ 40 BetrVG RN. 89)
Erstellt am 20.01.2008 um 22:14 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Fitting sagt dazu gar nichts, Klebe rät grundsätzlich zum BR-Büro, Ricchardi sieht ein BR-Büro als notwendiges Übel an, das ArbG Hamburg auch, das BAG in einer Entscheidung aus 2002 dito...
...ich weiss auch nicht, was der DKK immer hat!
Erstellt am 20.01.2008 um 22:46 Uhr von paula
obwohl nach der "Schlecker-PC-Entscheidung" würde ich doch noch einen kurzen Blick auf die Gegebenheiten des Betriebes werfen....
Erstellt am 21.01.2008 um 09:33 Uhr von Der Biber
@All
Erst mal vielen Dank für Eure Antworten.
@Paula
Also wir sind ein Betrieb mit ca. 100 MA, PC und Internetanbindung hat jeder Arbeitsplatz, Telefon auch.
Und den Schreibkram machen wir zu Hause in unserer Freizeit, da man auf keinem PC bei uns ungestört
arbeiten kann.
Und unser GF hat sogar zwei Büro´s.
Erstellt am 22.01.2008 um 14:37 Uhr von waschbär
Kölner,
Natürlich sieht das ArbG Hamburg es als nötig an ..... Rate mal warum :-)