Schwerbehinderten-Urlaub - Wo ist das eindeutig geregelt?
Ein Kollege geht am 31.August in Rente. Meine Fragen: Stehen ihm seine 5 zusätzlichen Tage Urlaub als Schwerbehinderter ganz oder nur anteilmäßig zu? Wo ist das eindeutig geregelt?
Danke GHo
Community-Antworten (2)
17.01.2008 um 14:24 Uhr
Hallo dreesklickert § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB IX bestimmt, dass der Anspruch auf Zusatzurlaub bei Eintritt oder Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft im Verlauf des Urlaubsjahres nicht in vollem Umfang, sondern entsprechend der Regelungen für den Erholungsurlaub bei Beginn oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nur anteilig besteht.
17.01.2008 um 14:27 Uhr
Die Regelung der § 125 Abs. 2 Satz 1 und 3 SGB IX hat zur Folge, dass ein Anspruch auf vollständigen Zusatzurlaub nur dann besteht, wenn SOWOHL die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch ALS AUCH das Beschäftigungsverhältnis das ganze Kalenderjahr vorgelegen hat. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft während des gesamten Kalenderjahres, das Beschäftigungsverhältnis selbst jedoch nicht, so wird der Zusatzurlaub auch gekürzt, und zwar entsprechend der Beschäftigungszeit.
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