Hallo, ich mal wieder ;-)

Ich wurde in der letzten Sitzung zum Vv des KBR gewählt. Jetzt diskutieren wir ob die "Rucksackstimmen" oder die "Kopfstimmen" zählen. Meine Meinung (Kopfstimmen) bezieht sich dabei auf den Verweis zum §26 BetrVG = aus der Mitte seiner Mitglieder...=. Alles andere wäre nach meiner Auffassung beim Thema -Wahl- Unsinn, da ich mit meinem Kollegen zusammen immer die meisten Stimmen hätte. Da könnten wir ja den KBR komplett "übernehmen"?!?

Bitte helft...muß das Protokoll zur Sitzung schreiben :-(

Vielen Dank im voraus...