Betriebsrat als Sprachrohr der Geschäftsführung?
Hallo,
es kam in der Vergangenheit bereits mehrfach vor, dass unser Betriebsrat durch die Geschäftsführung gebeten wurde, Informationen von dieser an die Belegschaft weiterzuleiten bzw. Ideen vorzustellen.
Da stellt sich mir die Frage, ob der Betriebsrat dafür überhaupt zuständig ist? Ich bin der Meinung, er ist das nicht und der Geschäftsführer sollte seine Informationen selber an die Belegschaft verteilen, wie er das auch immer tun möchte.
Wie ist es richtig und auf welche Rechtsquelle kann man verweisen?
Danke im voraus!
Community-Antworten (11)
03.08.2019 um 12:20 Uhr
Fragt mal den Chef, auf welche Rechtsquellen er verweisen kann - falls man für alles einen Paragraphen braucht.
Ihr seid nicht zuständig und fertig.
03.08.2019 um 13:38 Uhr
Um eine Bitte abzulehnen braucht man keine "Rechtsquelle".
03.08.2019 um 14:02 Uhr
Man kann im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit durchaus das Megafon des Arbeitgebers sein, solange ihr es mit eurer Aufgaben und euren Ansichten in Deckungsgleichheit bringen könnt.
04.08.2019 um 01:05 Uhr
Nö kann man nicht. Entweder ist man der Lakai vom Chef oder man vertitt die Interessen der Kollegen.
04.08.2019 um 01:51 Uhr
@ BRHamburg
Wenn der BR "so nett ist" und ein paar Infos verteilt, wieso widerspricht DAS der "Interessensvertretung der Belegschaft"?
04.08.2019 um 02:24 Uhr
Weil es für BRHamburg nur schwarz und weiß, nur gut und böse, nur plus und minus gibt.
Wenn man die Existenz von Schattierungen zulässt, dann muss man plötzlich anfangen nachzudenken. Das kann nicht jeder.
04.08.2019 um 18:53 Uhr
das sollte doch bitte jedes Gremium situativ selber entscheiden
04.08.2019 um 20:19 Uhr
@ Celestro Es ging aber nicht darum mal etwas der Belegschaft mit zuteilen, sondern darum das Megaphon des Arbeitgebers zusein. ( Siehe Post über meinem ersten)
04.08.2019 um 20:53 Uhr
He wenn es negative Nachrichten sind, denkt immer daran wer diese übertracht hat und wie die Nachhaltigkeit ist. Wir lehnen es kategorisch ab. Dafür hat die GF auch die BV als Möglichkeit.
05.08.2019 um 08:38 Uhr
"...Da stellt sich mir die Frage, ob der Betriebsrat dafür überhaupt zuständig ist? Ich bin der Meinung, er ist das nicht und der Geschäftsführer sollte seine Informationen selber an die Belegschaft verteilen, wie er das auch immer tun möchte." -> Genau richtig! Da hast du dir schon selber die Antwort gegeben.
"...Wie ist es richtig und auf welche Rechtsquelle kann man verweisen?" -> Wie oben schon geantwortet, bedarf es dafür keine Rechtsquellen. (Es gibt nur Rechtsquellen für etwas was man machen muss oder nicht machen darf)
Grundsätzlich: Wenn man so etwas im Ausnahmefall im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit machen sollte, was nicht verboten ist, sollte man unbedingt bedenken, dass die Belegschaft den BR dann immer mit dem Inhalt der Information in Verbindung bringt und davon ausgeht, dass der BR voll und ganz dahinter steht. So etwas könnte einem auch später mal auf die Füße fallen.
05.08.2019 um 11:14 Uhr
Wenn Dinge einvernehmlich geschehen und der BR hier einen Teil der Kommunikation übernimmt, die eigentlich der AG wahrnehmen müsste, dann signalisiert das zunächst einmal, dass man wohl vertrauensvoll zusammenarbeitet. Aber trotzdem ist mit diesem Sachverhalt ein vorsichtiger uns sensibler Umgang geboten. Man kann ja auch einvernehmlich den größten Quatsch kommunizieren und sich dadurch tatsächlich zum Narren und zum Lakaien des AG machen. Die Kommunikation nach Außen ist immer auch ein Marketinginstrument und das sollte man sich zu Nutzen machen und da wo es evtl. schädlich ist, sollte man die Finger davon lassen. Es sollte nie der Eindruck enstehen, dass das Gremium auf Kuschelkurs mit dem AG ist und nach dessen Pfeife tanzt. Und denkt dran: AG sind in der Regel die besseren Strategen, die genau wissen wann und wen sie für Ihre Zwecke missbrauchen können. Das klingt jetzt wieder böse und lässt sich statistisch sicher nicht belegen, aber man sollte es vielleicht im Hinterkopf behalten. Faktisch muss jeder Einzelfall für sich betrachtet werden.
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