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Labor-Outsourcing: Besitzstandregelung bei Kündigung der Bereitschaftsdienstabrede?

FVB
Fritz von Bayern
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Krankenhaus (TVöD) in dem Mitte letzten Jahres unser Labor outgesourct worden ist. Für ein halbes Jahr haben wir als BR ein Übergangsmandat inne gehabt. Beim Betriebsteilübergang wurde eine Besitzstandswahrung für drei Jahre vereinbart und den Arbeitnehmerinnen schriftlich mitgeteilt. Nun nach sieben Monaten des Übergangs möchten die Laborleute ihre Bereitschaftsdienststufe von derzeit II auf III erhöht haben (laut ihren Aufzeichnungen). Was passiert, wenn sie die Bereitschaftsdienstabrede kündigen???? Der neue Arbeitgeber hat keinen eigenen Tarifvertrag, er ist nur am TVöD "angelehnt"! Greift hier noch der Besitzstand, also TVöD, oder ist man dem neuen Arbeitgeber dann ausgeliefert???

Vielen Dank für eure Mühen im Vorraus

Fritz von Bayern

4.78104

Community-Antworten (4)

K
Kölner

15.01.2008 um 14:50 Uhr

@Fritz aus Bayern Das sehe ich so. Der TVöD gilt ja weiterhin. Aber wie sieht denn der BR hinsichtlich der Bereitschaftsdienststufe C die AZ der Kollegen? Sind 40% realistisch?

FVB
Fritz von Bayern

15.01.2008 um 15:02 Uhr

Hallo Kölner, du hast mir schon mal geholfen... Hast du ne Bildschirmarbeit, da du immer gleich zur Stelle bist? Die Stufe III (früher im BAT Stufe D) ist realistisch!!! Unser Übergangsmandat greift nicht mehr, haben aber in dieser Zeit einen einköpfigen BR (sieben Mitarbeiterinnen) wählen lassen. Was kann ich der Kollegin raten?

Fritz von Bayern

K
Kölner

15.01.2008 um 15:14 Uhr

@Fritz von Bayern Heisst die wirklich "Stufe III" und nicht "Stufe C" wie im § 46 BT-K beschrieben? Egal! Dem einköpfigen BR wäre zu empfehlen, den Kollegen mitzuteilen, dass sie die AZ erfassen müssen, die sie in der Bereitschaft leisten. Je nach Lage wird das erhellend sein!

Achja: Ich bin halt ein Kölner; ich will stets immer und überall sein und meine Mitteilungsbedürfnisse sind einfach grenzenlos!

FVB
Fritz von Bayern

15.01.2008 um 17:27 Uhr

Hallo kölner,

die frühere Kommentierung spricht noch von A,B,C,D. Aber im TVöD wurden die Bereitschaftsdienststufen A und B in I C in II und D in III zusammengefasst.

Dein Mitteilungsbedürfnis "bewundere" ich fast täglich, wobei deine Anmerkungen "zwischen den Zeilen" fast oft noch besser sind!!! Vielen Dank

Fritz von Bayern

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