Hallo. Ich habe eine Frage zum Thema Kündigungsschutzklage in erster Instanz. Ich finde zwar jede Menge Rechenbeispiele für die Arbeitnehmerseite, jedoch keine für die Arbeitgeberseite.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass dem AG genau die gleichen Kosten berechnet werden wie dem AN (=2,5xGebühr)?

Brauche die Information, um abzuschätzen, welche Kosten die Gegenseite (=AG) im Falle mehrerer Kündigungsschutzklagen hat.