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Kosten AG-Seite Kündigungsschutzklage

C
cschneider
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Ich habe eine Frage zum Thema Kündigungsschutzklage in erster Instanz. Ich finde zwar jede Menge Rechenbeispiele für die Arbeitnehmerseite, jedoch keine für die Arbeitgeberseite.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass dem AG genau die gleichen Kosten berechnet werden wie dem AN (=2,5xGebühr)?

Brauche die Information, um abzuschätzen, welche Kosten die Gegenseite (=AG) im Falle mehrerer Kündigungsschutzklagen hat.

10.271012

Community-Antworten (12)

K
Kölner

13.01.2008 um 10:41 Uhr

@cschneider Das ist schon korrekt. Aber interessehalber: Warum will man das wissen?

C
cschneider

13.01.2008 um 10:58 Uhr

Das ging ja schnell. Danke.

Weil bei uns eine Massenentlassung mit Sozialplan, Interessensausgleich, Abfindung etc ansteht.

K
Kölner

13.01.2008 um 11:00 Uhr

@cschneider Und warum sind die Kosten für die AG-Seite entscheidend? Abgezogen wird da ja nix...

C
cschneider

13.01.2008 um 11:17 Uhr

Wir spielen gerade mehrere Szenarien durch. Es geht im Prinzip darum abzuschätzen, wie groß die "Kriegskasse" des AGs ist. Mehr Details will ich aber nicht nennen. Ich bitte um Verständnis.

K
Kölner

13.01.2008 um 11:33 Uhr

@cschneider Hast Du - mein Verständnis. Bedenke bei Deinen Berechnungen aber, dass ein Anwalt auf der AG-Seite noch weiteres Geld kostet, Abfindungen/Vergleiche auch Geld kosten - man kann sich denken, dass hier eine größere Menge an "Kriegskassengeld" vorhanden sein muss!

P
paula

13.01.2008 um 20:43 Uhr

Gerade wenn Massenentlassungen anstehen vereinbaren die AG mit Ihren Anwälten aber zumeist was anderes:

Entweder Pauschalangebot: Motto: 125 Kündigungsschutzverfahren für einen Betrag X (wenn hier schön viel Verfahren zusammenkommen sind 1000 bis 2000 pro Fall normal. Aber alles abhängig von der Schwierigkeit der Fälle. Betriebsschließungen sind bedeutend einfacher als Teilbetriebsschließungen. MA mit geringer Qualifikation sind ebenfalls günstiger)

oder Stundengenaue Abrechnung mit Stundensatz

Es kommt ein wenig darauf an welchen Anwalt Euer AG hat. Internationale Großkanzlei: Stundensatz zwischen 250 Euro und 400 Euro. Kommt ein wenig auf den Namen des Anwalts an. Aber eigentlich gibt es nach oben kaum Schranken. Regional bekannte Größe 150 bis 300 Euro.

Im Endeffekt sollte das bei Eurer Strategie keine Rolle spielen. Wenn es nur noch um die Kosten geht ist das Ausscheiden eines MA fast jeden Preis wert. Ich kenne eigentlich kein AG der letztendlich eine Betriebsänderung verschoben, verändert oder unterlassen hat weil es ihm zu teuer wurde. In einer Einigungsstelle bekomme ich das schon zu akzeptablen Kosten

DAH
Der alte Heini

13.01.2008 um 22:26 Uhr

Kosten beim Arbeitsgericht entstehen für beide Seiten nur in der Form, dass Porto kosten oder Kosten für Fotokopien gefordert werden. Anders sieht es aus wenn man das Landesarbeitsgericht in Anspruch nimmt.

Weiter eigene Kosten entstehen nur wenn Kläger oder Beklagter einen RA beauftragen.

Ist der AG im AG Verband organisiert sind dort die Inanspruchnahme der Verbandsanwälte in der Regel kostenlos. Ansonsten müsste der AG die entsprechend RA Gebühren zahlen die sich an dem vom ArbG festgesetzten Streitwert orientieren.

K
Kölner

13.01.2008 um 22:35 Uhr

@Der alte Heini "Kosten beim Arbeitsgericht entstehen für beide Seiten nur in der Form, dass Porto kosten oder Kosten für Fotokopien gefordert werden."

Du bist echt ein Knaller (oder Deine Quellen sind es): Deine Aussage trifft ja wohl nur zu, wenn es NICHT zu einem Urteil in der ersten Instanz kommt (das nennt man dann Vergleich). 242 € fallen somit (fast) immer (5.000€ Streitwert) an und ab 55.000 € Streitwert werden daraus sogar steigerbare 1.112 €... Und dann kommen dann noch Deine weiteren Ausgaben wie Kopierkosten, Telekommunikation, Zeugen, Sachverständige usw. hinzu. So ganz ohne ist das ganze also nicht...

DAH
Der alte Heini

13.01.2008 um 22:48 Uhr

Kölner Kündigungsschutzklage in o.g. Angelegenheit mit Sachverständigen und großem Zeugenaufgebot ist wohl ein bisschen übertrieben. Vergleiche vor einem Arbeitsgericht in der ersten Instanz begründen kein erheben von Gerichtskosten. Ein Vergleich hat zur Folge, dass die beteiligten Rechtsanwälte das Doppelte der üblichen Gebühr berechnen können. Ansonsten fallen keine zusätzliche Gerichtskosten für ein Vergleich an.

K
Kölner

13.01.2008 um 22:53 Uhr

@Der alte Heini Du bist nicht auf dem neuesten Stand: Auch hier wird eine Vergleichsgebühr für das ARBEITSGERICHT fällig. Bei einem Urteil des ARBEITSGERICHTES in der ersten Instanz - s.o.!

DAH
Der alte Heini

13.01.2008 um 23:12 Uhr

Kölner da bin ich aber gespannt. Du wirst den Neugierigen hier im Forum sicherlich die Quelle deines geheimen Wissens mitteilen.

K
Kölner

14.01.2008 um 08:20 Uhr

@Der alte Heini Anlagen zum §§ 3+34 GKG. Ansonsten einfach mal die Internetauftritte der diversen Arbeitsgerichte besuchen. Achja: Die unterlegene Seite trägt übrigens auch die gesamten Gerichtskosten alleine.

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