Erstellt am 12.01.2008 um 19:11 Uhr von Kölner
@Immi
Die Gehweggefahrenabwehr des Betreibers auf die AN per Direktionsrecht verteilen. Hmmm...ich meine, dass das geht.
Aber ich lasse mich gerne belehren...
Erstellt am 12.01.2008 um 19:24 Uhr von spartacus
@Immi
@Kölner
Streudienst als arbeitsvertragliche Pflichten per Direktionsrecht?
Hmmm... denke da greift § 87(1)1BetrVG !?Gehe davon aus das diese Zeit als AZ bewertet wird.
Erstellt am 12.01.2008 um 19:28 Uhr von Kölner
@spartacus
Naja. Sicher bin ich mir da auch nicht.
Aber der Streudienst bei Glatteis macht m.E. einen so geringen Teil im Leben eines AN aus (wenn er nicht gerade im Eislaufstadion arbeitet [Immi?]), dass er zur Gefahrenabwehr diesbezüglich herangezogen werden könnte...
...ich könnte mir halt vorstellen, dass in so einem Fall § 315 BGB greift.
Erstellt am 12.01.2008 um 19:51 Uhr von Immie
@Kölner
@spartakus
Nein,nicht im eislaufstadion;-)
-aber wenn ein AN eh schon in 10ST, Arbeit für 16ST erledigen soll,ist es ihm ziehmlich "schnuppe",wie oft es dann noch...
-es gibt Abteilungen,die bräuchten mindestens 2ST zum streuen
-ganz zu schweigen von denen die im ganzen Areal verteilt sind
-es ist nicht geklärt wo fängt die eine Zuständigkeit an,und wo hört die andere auf
-den AN wird auch nicht verraten wo das Streugut überall zu finden ist
usw.
§315 BGB...diese Bestimmung ist garantiert durch "billiges" Ermessen getroffen worden:-(
-
Erstellt am 12.01.2008 um 19:55 Uhr von Kölner
@Immi
Du glaubst ja gar nicht, wie man mit sehr viel Salz einem AG den Tag dann versalzen könnte, wenn man das möchte...
...auch sehe ich § 81 BetrVG als in diesem Sinne "sehr hilfreich" an (Und sage jetzt nicht, dass das "Streuen" ganz leicht ist)!
Erstellt am 12.01.2008 um 20:23 Uhr von Lotte
Immi,
sehe es auch eher als Problem des AG an, wenn Ihr mit dem Salzstreuen so lange beschäftigt seid. Mehr als 10h arbeiten geht ja nicht ;-))
spartakus,
den 87er sehe ich hier ehrlich gesagt nicht, so lange der AG keinen derartigen Einsatz außerhalb der AZ verlangt.
Erstellt am 12.01.2008 um 20:35 Uhr von Immie
@Kölner
Schöne Idee:-) Das Problem,wir streuen Granulat das dann andere Kollegen wieder zusammenkehren dürfen.
Und was ist,wenn ich im "Stockdustern" etwas übersehe, und jemand legt sich auf die Backe?
Das Ärgerliche ist ,das dieser ganze Mist entstanden ist,weil der zuständige Abteilungsleiter vergessen hatte das Winter ist. Und Weihnachten erst um 11Uhr...
@Lotte
Darf man nicht...geht schon:-((
Erstellt am 12.01.2008 um 20:38 Uhr von Kölner
@Immi
Wenn ich Dir jetzt etwas über Haftungsfragen in einem solchen Fall erzähle, wirst Du mich für bekloppt erklären - aber in einem solchen "Übersehen"-Fall sollte der AN als Verrichtungsgehilfe weniger/gar nicht in die Haftung kommen als vielmehr der AG!
Erstellt am 12.01.2008 um 20:45 Uhr von Immie
@Kölner
Würde ich mich nie trauen...