Liebe BR-Kollegen,
wir sind der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebes der A-GmbH und der B-GmbH. Der Gemeinschaftsbetrieb basierte auf den Tatsachen, daß die Geschicke von A- und B-GmbH durch ein Management geführt, Personalentscheidungen beider Unternehmen von einer Stelle vorgenommen, beide Unternehmen sich ein Equipment teilten usw.
Bei unserer Wahl hat es sich ergeben, daß alle BR-Mitglieder aus der B-GmbH stammen.

Nunmehr wurde die A-GmbH verkauft. Die neuen Gesellschafter setzen eine strikte Leitungstrennung zwischen A- und B-GmbH durch. Damit ist der Gemeinschaftsbetrieb aufgelöst und wir haben als BR ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG.

Meine Frage: müssen wir jetzt in BEIDEN Betrieben Neuwahlen einleiten oder nur in der A-GmbH?

Ein schönes Wochenende
Hupfendudel