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Entsendung in Konzernbetriebsrat

B
blackwitch
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betriebsrat hat in einer geheimen Wahl mehrheitlich entschieden, 2 Mitglieder ( + 2 Erstazmitlgieder) in den Konzernbetriebsrat zu entsenden. Einige von uns sind mit dieser Lösung nicht so glücklich. Nun meine Frage: wie verhält es sich, wenn sich nicht genug Mitglieder finden, die sich zur Wahl aufstellen lassen wollen? Können wir denn dann überhaupt noch entsenden?

Über eine schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar

LG blackwitch

5.11203

Community-Antworten (3)

K
Kölner

11.01.2008 um 23:57 Uhr

@blackwitch Was ist das denn für eine Frage? "Der BR hat entschieden..."; "einige von uns sind mit der Lösung nicht glücklich..."; "wie verhält es sich ..."

Bist Du im BR?

Ein "wenig" wirr!

A
Angi1

17.01.2008 um 11:52 Uhr

Hallo Blackwitch,

der Konzernbetriebsrat wird durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte gebildet. (§ 54 BetrVG) Jeder Gesamtbetriebsrat entsendet 2 seiner Mitglieder. ( (§ 55 BetrVG). Der BR hat damit nicht zu tun.

MfG Angi1

W
w-j-l

17.01.2008 um 12:03 Uhr

Angi1, da solltest Du aber auch mal den § 54 (2) lesen. Es kann durchaus auch Einzelbetriebe geben, die Mitglieder eines Konzerns sind. Hatten wir auch schon.

Dann ist der BR im (KBR-)Boot.

blackwitch,

ihr seid gehalten, 2 Mitglieder zu entsenden. Wenn ihr aber nur eines wählt, und dann noch einen Stellvertreter, dann sind es automatisch 2.

Eine andere Sache ist es, wer letztlich tatsächlich an den Sitzungen teilnimmt. Das kann ggf. auch nur einer sein, auch wenn 2 gewählt waren. Dann hat der Eine alle Stimmen eures BR.

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