Erstellt am 11.01.2008 um 22:57 Uhr von Kölner
@blackwitch
Was ist das denn für eine Frage?
"Der BR hat entschieden..."; "einige von uns sind mit der Lösung nicht glücklich..."; "wie verhält es sich ..."
Bist Du im BR?
Ein "wenig" wirr!
Erstellt am 17.01.2008 um 10:52 Uhr von Angi1
Hallo Blackwitch,
der Konzernbetriebsrat wird durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte gebildet. (§ 54 BetrVG) Jeder Gesamtbetriebsrat entsendet 2 seiner Mitglieder. ( (§ 55 BetrVG). Der BR hat damit nicht zu tun.
MfG
Angi1
Erstellt am 17.01.2008 um 11:03 Uhr von w-j-l
Angi1,
da solltest Du aber auch mal den § 54 (2) lesen. Es kann durchaus auch Einzelbetriebe geben, die Mitglieder eines Konzerns sind. Hatten wir auch schon.
Dann ist der BR im (KBR-)Boot.
blackwitch,
ihr seid gehalten, 2 Mitglieder zu entsenden. Wenn ihr aber nur eines wählt, und dann noch einen Stellvertreter, dann sind es automatisch 2.
Eine andere Sache ist es, wer letztlich tatsächlich an den Sitzungen teilnimmt. Das kann ggf. auch nur einer sein, auch wenn 2 gewählt waren. Dann hat der Eine alle Stimmen eures BR.