Austritt aus dem Arbeitgeberverband
Moin zusammen!
Muss der Arbeitgeber den Austritt aus dem Arbeitgeberverband ankündigen, bzw. darauf hinweisen, wenn er es schon längst getan hat?
In unserem Fall ist letzteres passiert, und das wohl schon vor über einem halben Jahr. Eine offizielle Info dazu fehlt bis heute. Man hat es nur über den "Flurfunk" erfahren und es wurde erst jetzt durch die ausgebliebenen tariflichen Erhöhungen sichtbar.
Gibt es eine Art Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber seiner Arbeitnehmer? Und kann man beim Ausbleiben derartiger Info in irgendeiner Form dagegen angehen?
Beste Grüße C
Community-Antworten (2)
31.07.2019 um 15:57 Uhr
Das ist ein klassischer Fall von Tariffllucht. Ihr solltet aber überprüfen, ob ggf. für das laufende Jahr noch Tarifbindung besteht, da es bei einem Austritt auch immer Kündigungsfristen gibt, die einzuhalten sind. Ansonsten kann ich Euch nur wünschen, dass ihr einen hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad habt um ggf. einen Haustarif zu erzwingen.
31.07.2019 um 15:59 Uhr
Meines Erachtens ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet dies bekannt zu geben.
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