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Anschaffung von neuen Computern

W
Wuppertal
Nov 2016 bearbeitet

Unser GF hat mich gestern unterrichtet, dass er neue PC's anschaffen will und bereits ein Angebot vorliegt. Ich habe gefragt, ob auch alle einen Brenner und das neue Betriebssystem erhalten sollen. Die Antwort war nein, wir benötigen keinen Brenner, bzw. nur 2 Mitarbeiter. Das neue Programm wird auch nicht aufgespielt, hier müßten wir sonst erst alle geschult werden. Außerdem will er diese PC's nur von einer (neuen) 1-Mann-Softwarefirma kaufen. Er hat heimlich den alten Sevicevertrag mit einer richtigen EDV-Firma gekündigt. Kann ich hier als BR einwirken und die PC's auch ablehnen. Muss er mir sein Angebot vorliegen? Brauche dringend Hilfe. Danke

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

11.01.2008 um 12:01 Uhr

Hallo Wuppertal,

wenn diese Anschaffung nicht unter § 87 Abs. 1 P. 6 "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der AN zu überwachen" fällt, sehe ich hier keine Mitbestimmung des BR.

MfG Angi1

K
Kölner

11.01.2008 um 12:03 Uhr

@Wuppertal Das kann ein AG alles noch ganz alleine entscheiden.

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