Erstellt am 11.01.2008 um 11:01 Uhr von Angi1
Hallo Wuppertal,
wenn diese Anschaffung nicht unter § 87 Abs. 1 P. 6 "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der AN zu überwachen" fällt, sehe ich hier keine Mitbestimmung des BR.
MfG
Angi1
Erstellt am 11.01.2008 um 11:03 Uhr von Kölner
@Wuppertal
Das kann ein AG alles noch ganz alleine entscheiden.