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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anschaffung technischer Ausrüstung - hat BR ein Mitbestimmungsrecht ?

V
Vampire2707
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen bezüglich der Anschaffung einer Telefonanlage und neuen PC's und Monitoren:

  1. Hat der BR ein Mibestimmungsrecht was angeschafft wird?
  2. Wo kann ich das finden? Unter §87 Absatz 1 Satz 6?

Ich bitte um kurze Info!

Vielen Dank Zillo101

3.46305

Community-Antworten (5)

C
Catweazle

25.08.2006 um 13:14 Uhr

Der BR hat ein MBR.

Gib mal das Wort Telefonanlage ins Suchfenster ein. Dan bist du vorerst beschäftigt.

D
DocPille

25.08.2006 um 13:20 Uhr

Telefonanlage,OK.

Aber was ist mit PC und Monitor??

M
Mona-Lisa

25.08.2006 um 13:30 Uhr

@Vampire2707, § 40 Rd. 114 BetrVG regelt die Anschaffung der Sachmittel des BR.

Kann es sein, dass ihr nur eure Telefonanlage und (neue!) PC`s auswechseln wollt?

V
Vampire2707

25.08.2006 um 14:45 Uhr

Also es sieht folgender Maßen aus:

Wir haben eine analoge Telefonanlage, die nun komplett ausgetauscht werden soll. Bei den PC's ist es genauso. Alte PC's weg und neue her ...

Grüße

D
DocPille

25.08.2006 um 15:31 Uhr

Bei der Telefonanlage müßte geprüft werden inwieweit der AG Kontrollmöglichkeiten hat,dann MBR nach §87 Abs.1 Nr.6

Beim PC,wenn nur die Hardware ausgetauscht wird glaube ich nicht an ein MBR,wenn auch die Software,muss diese wie oben geprüft werden.

Beim Monitor kann §87 Abs.1 Nr.7 greifen,von wegen Gesundheitsschutz(Augen),Ergonomie des Arbeitsplatzes.

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