Erstellt am 25.08.2006 um 11:14 Uhr von Catweazle
Der BR hat ein MBR.
Gib mal das Wort Telefonanlage ins Suchfenster ein. Dan bist du vorerst beschäftigt.
Erstellt am 25.08.2006 um 11:20 Uhr von DocPille
Telefonanlage,OK.
Aber was ist mit PC und Monitor??
Erstellt am 25.08.2006 um 11:30 Uhr von Mona-Lisa
@Vampire2707,
§ 40 Rd. 114 BetrVG regelt die Anschaffung der Sachmittel des BR.
Kann es sein, dass ihr nur eure Telefonanlage und (neue!) PC`s auswechseln wollt?
Erstellt am 25.08.2006 um 12:45 Uhr von Vampire2707
Also es sieht folgender Maßen aus:
Wir haben eine analoge Telefonanlage, die nun komplett ausgetauscht werden soll. Bei den PC's ist es genauso. Alte PC's weg und neue her ...
Grüße
Erstellt am 25.08.2006 um 13:31 Uhr von DocPille
Bei der Telefonanlage müßte geprüft werden inwieweit der AG Kontrollmöglichkeiten hat,dann MBR nach §87 Abs.1 Nr.6
Beim PC,wenn nur die Hardware ausgetauscht wird glaube ich nicht an ein MBR,wenn auch die Software,muss diese wie oben geprüft werden.
Beim Monitor kann §87 Abs.1 Nr.7 greifen,von wegen Gesundheitsschutz(Augen),Ergonomie des Arbeitsplatzes.