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Beteiligung des Betriebsrats bei Bestellung des Gefahrgutbeauftragten

D
Dirk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, durch Zufall haben wir im BR festgestellt, daß unsere Fa. einen ext. Gefahrgutbeauftragten bestellt hat. Nicht, daß wir da was dagegen haben - aber welche Rechte haben wir (§§80/87?), bzw. wie können wir Einfluß auf den AG nehmen, den BR immer mit einzubeziehen? Was können (oder müssen) wir nun (im nachhinein) tun?

viele Grüße Dirk

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Community-Antworten (2)

IW
Inkognito Weissnicht

11.01.2008 um 13:55 Uhr

§87(7) sagt folgendes: Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften und dazu hätten wir quasi als Draufgabe (und das völlig kostenlos im Rundumsorglospaket BetrVG) §89 komplett so wie er steht

A
Akira

11.01.2008 um 19:23 Uhr

Was man so alles feststellt. Ausser dem Gefahrgutbeauftragen gibt es aber noch einige Beauftragte, schon alle gefunden?

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