Erstellt am 11.01.2008 um 09:04 Uhr von w-j-l
Soweit eine BAV für einzelne AN schon besteht, müßte die Versicherung die Daten ja schon haben.
Will er eine BAV anbieten, und voll selbst bezahlen? Dann kann er es m.E. machen. Wenn er aber nur einen Versicherer für das betriebliche Angebot einer Direktversicherung sucht, dann darf er die Daten noch nicht herausgeben. Das darf er individuell erst, wenn der einzelne AN einen Antrag auf Abschluss der Versicherung stellt.
Allenfalls darf er dem Versicherer eine anonymisierte Übersicht über die betriebliche Altersstruktur zur Verfügung stellen (bzw. andere statistische Daten)
Erstellt am 11.01.2008 um 09:51 Uhr von 420SE
Hallo,
gibt es denn bei euch keinen Datenschutzbeauftragten?
Es gibt verschiedene Versicherungsellschaften, auch für Riester-Rente, für Zusatzversicherungen und so weiter. Der AG darf einer bestimmten Gesellschaft prinzipiell personenbezogene Daten ohne Zustimmung des jeweiligen Betroffenen nicht weiter geben. Wenn die Daten anonymisiert worden sind, wäre es meines Wissens machbar. Dabei wäre es von Vorteil, wenn der DSB eine Verfahrensmeldung darüber erhalten hat.
Erstellt am 11.01.2008 um 10:22 Uhr von pirat
@kunteper
ein wenig Info.. gefällig...so ganz allgemein zum Thema BDSG!
http://www.boeckler.de/pdf/network_2004_36.pdf....
.....In der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG2 werden technische
und organisatorische Maßnahmen genannt, die gesetzlich
zwingend vorgeschrieben sind und über die.....
von Daten dem Bundesdatenschutzgesetz unterworfen sind, und daß hinsichtlich ihrer Datenverarbeitung im Interesse des Datenschutzes grundsätzlich auch eine Kontrolle angezeigt. erscheint. Betriebsräte haben zwar nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG – ähnlich dem Datenschutzbeauftragten – die Aufgabe,.....