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Betriebliches Eingliederungsmanagement - Einigungsstellenfähig?

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mosem80
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum Ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bzw. eine Betriebsvereinbarung hierzu Einigungsstellenfähig? Unsere GF möchte eine BV nicht unterschreiben, aber wir hätten schon gerne das er dies tut. Danke für Eure Antworten

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Community-Antworten (2)

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Lotte

10.01.2008 um 20:21 Uhr

mosem, ja, da es die Ordnung im Betrieb betrifft und damit § 87 (1) Punkt 1. So entschied auch 2005 das ArbG Dortmund http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/arbg_dortmund/j2005/5_BV_48_05beschluss20050620.html

Das LAG-Schleswig Holstein im Beschluss, 6 TaBV 14/06 vom 19.12.2006 sah zumindest keine offensichtliche Unzuständigkeit.

P
paula

10.01.2008 um 21:36 Uhr

Trotzdem würde ich mich von einem Anwalt mal beraten lassen. Denn selbst wenn die Sache einigungsstellenfähig ist, muss das nicht alle Punkte der von Euch gewünschten BV umfassen. Die kann dann die Einigungsstelle dann auch nicht durch Spruch festlegen. Des weiteren kann Euch der Anwalt auch eine Einschätzung geben wo ein Einigungsstellenvorsitzender wohl "hinlaufen" wird.... Manchmal hat man vielleicht schon mehr ausgehandelt wie man später in der Einigungsstelle bekommt. Der AG kann ja mit einem viel schlechteren Angebot in Einigungsstelle gehen wie er zuvor schon angeboten hat.

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