Erstellt am 10.01.2008 um 13:05 Uhr von Werner
Neues Arbeitsverhältnis nach Unterbrechung neue Probezeit!
Kein Problem. Absolut machbar.
Erstellt am 10.01.2008 um 13:26 Uhr von waschbär
@neo,
Ich frage mich welchen Sinn hat die Zweite Probezeit ????
Erstellt am 10.01.2008 um 14:24 Uhr von Der alte Heini
Ob eine neue Probezeit festgelegt wird oder nicht ist doch völlig unerheblich.
Wichtig ist doch nur, dass bei einem neuen Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monate Betriebszugehörigkeit greift.
Es ist doch unbedeutend ob es überhaupt eine Probezeit gibt und wie lange sie vereinbart wurde. Ist der AG in den ersten 6 Monaten mit dem Kollegen nicht einverstanden so kann er ihn eh einfach kündigen.
Erstellt am 10.01.2008 um 14:55 Uhr von waschbär
@alte Heini,
wirst du langsamm senil ? Das ist doch der Kern der frage ....
sonst könnte sich Neo doch selber die Frage Beantworten, in dem er sich mal den Vertrag ansieht und veststellt das es ein Standard Vertrag ist..... Und in diesem steht nun mal immer was von Problezeit nun gut der Ag hätte den Part rausstreichen können, aber er dachte sich warum .. ist ja nicht schädlich :-)
Sag mal Heini, stimmt es das Fein Ripp unterwäsche immer die gleiche anzahl von Rippen haben muss damit es ein Original ist so wie bei den Keksen von der frima B die mit den 52 Zähnen ???
Ich frage nur weil ich packe grade ein esspacket für Docpille als danke schön... zu Erst hatte ich ja einen Gutschein über ein Langeswochenende im Hotel Vierjahreszeiten... Aber dann erzählte er ja das er beim Bund war und da gibt das ja nie was gescheites zu Essen.
Erstellt am 10.01.2008 um 15:56 Uhr von Der alte Heini
waschbär
Dir ist wohl ein Floh ins Hirn gekrochen
und treibt dort jetzt sein Unwesen.
Anders kann ich mir dein wirres Posting nicht erklären.
Erstellt am 10.01.2008 um 16:13 Uhr von Neo30880
DAnke!
Wenn ein Arbeitsverhältnis vorher bestand, welches über die Frist von 6 Monaten ging und der Mitarbeiter nach Unterbrechung, des Arbeitsverhältnisses wieder anfängt, wie oben beschrieben. Gleicher Ort, gleiche Tätigkeit. Dann stellt sich mir die Frage,warum muss MA XY, den man kennt etc. wieder diese Frist durchleben?
Erstellt am 10.01.2008 um 16:59 Uhr von Der alte Heini
Neo30880
der Kollege muss diese Frist durchleben, weil rechtlich ein neues Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Auch sollte man bedenken das dem Kollegen sämtlicher Besitzstand aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis verloren gegangen ist und nicht automatisch nun neu auflebt.
Erstellt am 11.01.2008 um 08:37 Uhr von waschbär
Heini,
und du meinst das es durch absprachen keinerlei änderungen vom standard gibt?wo bleibt den da der einzehlverhandlung drang ...
Erstellt am 11.01.2008 um 09:05 Uhr von Kölner
@Neo30880
Vielleicht hat sich der Kollege auch so sehr 'verändert', dass eine zweite Probezeit mehr als Sinn macht!
Erstellt am 11.01.2008 um 23:22 Uhr von Der alte Heini
waschbär
wo wird den in der Frage etwas von Absprachen zu früherem Besitzstand erwähnt.
Soweit habe ich meine Phantasie nicht schweifen lassen.
Ja, ja, der Flohzirkus macht Dir wieder zu schaffen
Guckst Du mal bitte hier, da wird Dir einiges klar:
screenshots.softonic.com/s2de/45000/45139/0_Homers_Gehirn_Wallpaper.jpg
Sicherlich kann eine Probezeit neu vereinbart werden.
Aber was soll das, der Knackpunkt ist der laut Gesetz fehlende Kündigungsschutz in den ersten 6 Monaten im Betrieb. Hier kann der AG mit und ohne Probezeit oder wie man diese Zeit auch immer nennen mag ohne großen Aufwand kündigen.
Also, ob in dem neuen Arbeitsvertrag Probezeit drinnen steht oder nicht ist vollkommen egal, passt der Kollege nicht, ist er innerhalb der ersten 6 Monate ruck zuck draußen.