Erstellt am 09.01.2008 um 19:50 Uhr von Mona-Lisa
@Dirk,
es gehört ja schon einiges an Phantasie dazu, die Betriebsratstätigkeit mit dem AGG in Verbindung zu bringen und ich kann dir sagen, ich hab sehr viel Phantasie! ;-))
Betriebsratstätigkeit (z. B. Sitzung) IST Arbeitszeit und muss demzufolge auch nicht nachgearbeitet werden.
Erstellt am 09.01.2008 um 21:22 Uhr von Der alte Heini
dsdsds
Nimmt ein Ersatzmitglied stellvertretend an einer Betriebsversammlung teil, so dürfte es sich um Betriebsratsarbeit handeln.
Betriebsratsarbeit, zB die Teilnahme an Betriebsratssitzungen/Betriebsversammlung während der persönlichen Arbeitszeit ist wie arbeiten zu sehen. Der AG kann nicht verlangen das diese Betriebsratszeit nachgearbeitet wird. Würdest Du Betriebsratsarbeit ausserhalb deiner persönlichen Arbeit leisten, müsstest Du für diese Zeiten einen bezahlten Freizeitausgleich bekommen.
Übrigens, Betriebsratsarbeit ist keine Arbeit im Sinn des ArbzG und wäre in der von Dir genannten Konstellation, 3,5 Std BR Arbeit+8 Std normale Arbeit= 11,5 Std durchaus zulässig.
Erstellt am 09.01.2008 um 22:04 Uhr von Mona-Lisa
@Der alte Heini,
"Ersatzmitglied - stellvertretend - Betriebsversammlung?
Dürfte das Ersatzmitglied sonst nicht daran teilnehmen?? ;-))
Erstellt am 09.01.2008 um 22:33 Uhr von Der alte Heini
Mona-Lisa
würde das Ersatzmitglied nicht stellvertretend für ein BR Mitglied an der Betriebsversammlung teilnehmen, wäre die Teilnahme Arbeitszeit im Sinn des ArbzG und die genannten Zeiten, 3,5 Std Betriebsversammlung+8 Std normale Arbeit= 11,5 Std nicht zulässig.
Übrigens, dass er an der Betriebsversammlung als Stellvertreter teilnahm, ergibt sich aus der Frage.
Erstellt am 09.01.2008 um 22:34 Uhr von dsdsds
Hallo,
@ All: Vielen Dank für die schnellen Antworten,
@ Der alte Heini:
Habe ich das richtig verstanden? Ich kann es nicht verlangen, wenn der AN aber damit einverstanden ist, verstößt es nicht gegen das ArbzG, er kann also 11,5 Std arbeiten.
Wenn ich die Info über eine Betriebsratssitzung vor Fertigstellung des Schichtplanes habe, kann ich auf diese Weise von vorn herein eine Schicht von 8 Std normaler Arbeit + 3,5 Std Betriebsrats planen, und eine Ableistung dieser Schicht "verlangen"?
Erstellt am 09.01.2008 um 23:06 Uhr von Der alte Heini
Wichtig ist ob die Person auch BR Arbeit gleistet hat, da BR Arbeit zwar Arbeitszeit ist aber diese Zeiten vom ArbzG unbeachtet bleiben.
Beispiel: Betriebsratsarbeit 8 Std.+ normale Arbeit 8 Std.= 16 Std währen auch ohne das ArbzG zu verletzen möglich.
ABER,
dein Beispiel und auch mein Beispiel ist nicht zumutbar und dürfte auch so nicht angewandt werden, da der Betroffene von der Arbeitsbelastung aufgrund seiner Betriebsratsarbeit schlechter gestellt wird wie andere Arbeitnehmer.
Auf jedenfall muss bei deinem Vorhaben der Kollege freiwillig mitspielen, ansonsten fällt nach den persönlich zu leistenden Arbeitsstunden, hier 3,5 Std BR+4,5 Std Arbeit= 8 Std der Hammer, wenn der Kollege es will.
Ich würde Vorschlagen, dass Du dich mit den BR und den Ersatzmitgliedern zusammensetzt und dieses Problem besprichst. Ansonsten könnte es vorkommen kann, dass Du auf deiner Planung sitzen bleibst.
Erstellt am 10.01.2008 um 06:38 Uhr von dsdsds
Eine Frage habe ich noch:
In welchem Gesetz kann ich nachlesen, das die Betriebsratsarbeit keine Arbeit im Sinne des ArbzG ist?
Danke und Gruß
Dirk
Erstellt am 10.01.2008 um 16:16 Uhr von Der alte Heini
Ergibt sich aus § 2 ArbzG.
Spätestens wird Dir das der Richter des zuständigen Gerichts verbindlich mitteilen wenn sich die Kollegen gegen deine Vorhaben zur Wehr setzen.
Solch ein Verhalten sollte man nicht einfach als Kavaliersdelikt abtun.
Interessant werden solche Angelegenheiten immer, wenn die GL als Verantwortliche sich für das Verhalten von Anderen gegen über dem BR vor Gericht rechtfertigen muss und dann vielleicht künftig mit einer vom Gericht festgesetzten Zwangsgeldandrohung leben muss.
Mal sehen was Cheffe dann mit Dir macht.
Erstellt am 11.01.2008 um 22:15 Uhr von dsdsds
Hallo,
ich möchte das nicht machen, sondern einfach nur das Hintergrundwissen haben.
VG
Dirk
Erstellt am 11.01.2008 um 23:44 Uhr von Der alte Heini
dsdsds
es ist immer besser sich mit den Kollegen in so einer Situation abzusprechen, so geht man unproduktive Streitereien aus dem Weg. Hast Du ein pfiffiges BR Mitgl oder gar den BR verärgert, könntest die Dir erheblichen Ärger im Betrieb einhandeln. Das würde schon ganz einfach mit der Kontrolle deines Dienstplans oder eventuell benötigte Überstunden anfangen.
Also die entsprechenden BR Mitglieder ansprechen,dann findet sich meist auch ein Weg.