Hallo,
Ich habe folgende Fragen:

1) Hier geht es um die Zeit, welche ein Ersatz-Betriebsratsmitglied vertretungsweise bei einer Betriebsratsversammlung verbringt. Diese Zeit ist ja bezahlt, aber zählt diese Zeit zur täglichen Arbeitszeit oder darf er neben dem z.B. 3,5-stündigen Besuch der Betriebsratsversammlung noch weitere 8 Stunden(ohne Pausen) arbeiten?

2) Verstößt es gegen das AGG, wenn die Zeit, welche ein Ersatz-Betriebsratsmitglied
durch die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht seiner regulären Arbeit nachgehen kann, an seine reguläre Arbeitszeit hinten dran gehangen wird.

Vielen Dank im Voraus
Dirk