Erhöhung des Besuchsschnittes - zustimmungspflichtig?
Hallo, unsere Außendienstmitarbeiter mussten bisher 7 Ärzte am Tag besuchen, was einem 8-Stunden-Tag schon kaum machbar ist. Nun sollen Sie zusätzlich noch 4 Apotheken besuchen. Ist die Erhöhung des Besuchsschnittes mitbestimmungspflicht? Können wir irgendetwas gegen diese Erhöhung tun? Vielen Dank im voraus für Eure Antworten
Community-Antworten (1)
09.01.2008 um 22:41 Uhr
Eine Mitbestimmung könnte sich aus den § 87 Abs1., Ziffer 2+3, 10+11 BetrVG und § 91 BetrVG ergeben. Weiter Recht für den BR dürften sich aus § 90 BetrVG ergeben.
Aber um hier etwas genaueres sagen zu können, bedarf es mehr Informationen.
Verwandte Themen
Befristung der Std.-Erhöhung ohne Grund möglich?(Pflegeberuf)
ÄlterMeine Frau arbeitet in der Altenpflege seit 12 jahren als Nichtexaminierte Altenpflegerin und bekommt (sicher bereits 10x) jedesmal eine AV-Änderung, in der einer Erhöhung der wöchentl. Az auf 39h mit
Erhöhung der Telefongebühren für Privatgespräche - zustimmungspflichtig?
ÄlterHallo, in unserer Einrichtung erfolgt die Abrechnung der privat geführten Telefongespräche der Mitarbeiter über PIN-Nummern. Privatgespräche werden über Datenträger in das Gehaltsprojekt eingegeben un
Leistungsorientierte Vergütung - Vereinbarung für einzelne Gruppen nicht zustimmungspflichtig?
ÄlterHallo liebe Kollegen, wir sind tarifgebunden und es gibt einzelvertragliche Regelungen w/ Zulagen u.ä. Die GF will die leistungorientierte Bezahlung einführen. Dies zuerst einmal nur für bestimmte G
Ist die Beschäftigung von freien Mitarbeitern/Leiharbeitern zustimmungspflichtig?
ÄlterGuten Morgen, Ich habe zwei grundsätzliche Fragen: Ist die Beschäftigung von Mitarbeitern einer Zeitarbeitfirma in unserem Unternehmen zustimmungsflichtig? Wenn ja, gibt es Ausnahmefälle?
Zuverlässigkeitsprüfung zustimmungspflichtig?
ÄlterHallo, zur Umsetzung einer EU-Richtlinie muß ein Vorgesetzter bei etlichen anderen Mitarbeitern feststellen, ob sie im Rahmen dieser Richtlinie "zuverlässig" sind. Ist nun diese Befragung an sic