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Erhöhung des Besuchsschnittes - zustimmungspflichtig?

K
KaKri
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Außendienstmitarbeiter mussten bisher 7 Ärzte am Tag besuchen, was einem 8-Stunden-Tag schon kaum machbar ist. Nun sollen Sie zusätzlich noch 4 Apotheken besuchen. Ist die Erhöhung des Besuchsschnittes mitbestimmungspflicht? Können wir irgendetwas gegen diese Erhöhung tun? Vielen Dank im voraus für Eure Antworten

6.50201

Community-Antworten (1)

DAH
Der alte Heini

09.01.2008 um 22:41 Uhr

Eine Mitbestimmung könnte sich aus den § 87 Abs1., Ziffer 2+3, 10+11 BetrVG und § 91 BetrVG ergeben. Weiter Recht für den BR dürften sich aus § 90 BetrVG ergeben.

Aber um hier etwas genaueres sagen zu können, bedarf es mehr Informationen.

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