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AG verstößt gegen seine Führsorgepflicht und benachteiligt BR

M
Metaller1985
Jul 2019 bearbeitet

Hallo Leute!

Ich bin in der einzige BR ohne Vertreter in unserer Werkstatt. Diese Woche wurde es ja so unerträglich heiß. In unserer Werkstatt wurde die Temperatur von 35°C erreicht und ging hoch bis 39°C darauf hin wurde das Gespräch mit der zuständigen Führungskraft gesucht um nachzufragen was dagegen gemacht wird. Das Gespräch wurde verweigert und zur weiterarbeit gedrängt. Da die Arbeit körperlich anstrengend war, wurde diese von mir verweigert.

Am nächsten Tag wurde ich zum Gespräch gerufen und wurde mit Unterstellungen bombadiert was ich mir denn erlauben würde und mit welchem Recht ich die Arbeit eingestellt habe. In dem selben Gespräch wurde ebenfalls mein beruflicher Werdegang angesprochen, der angestrebt war und dadurch wohl nicht so zustande kommt. (Aussage vom Vorgesetzten der einzige Zeuge ist, ein ihm direkt unterstellter AN).

Im Laufe des Tages wurden meine EDV Zugriffsrechte auf das minimum reduziert. Diese Rechte hatte ich seit Beginn meiner Tätigkeit im Unternehmen.

Ich möchte keinen Streit mit der Führungskraft aber ich möchte mir sowas nicht bieten lassen.

Welche Wege und Möglichkeiten habe ich gegen die vergangene Führsorgepflichtsverletzung bei der unerträglichen Hitze sowie gegen die Benachteiligung meiner Person wegen Betriebsratsarbeit vorzugehen?

Was würdet ihr mir empfehlen oder raten?

492011

Community-Antworten (11)

D
DummerHund

28.07.2019 um 00:58 Uhr

K
kratzbürste

28.07.2019 um 10:10 Uhr

Du möchtest keinen Streit aber ..... Das geht wohl nicht ganz. Das mit der Hitze würde ich mal mit der Berufsgenossenschaft besprechen (erwarte keine zu große Hilfe). Was die sonstige Reduzierung deiner beruflichen Möglichkeiten angeht, kannst du dich auf § 78 BetrVG berufen und ggf. rechtliche Schritte einleiten. Aber ganz ohne Staub aufwirbeln geht's nicht.

Schätze, dein Chef will deutlich machen, wer die Hosen an hat- er oder du.

C
Cyber99

29.07.2019 um 09:48 Uhr

Arbeitsverweigerung ist immer die denkbar schlechteste Reaktion, die man zeigen kann, auch wenn die Umstände noch so widrig sind. Das entspricht zwar in vielen Fällen nicht mehr unserem Rechtsempfinden, juristisch gesehen ist es aber ziemlich eindeutig und bietet dem AG immer eine Steilvorlage.

Die Reaktion Deines AG zeigt ziemlich deutlich, was er von der Aktion hält unter Umständen auch, was er von Deiner Person hält. Die Frage nach einer möglichen Vorgehensweise hängt von der konkreten Situation ab. Kannst Du auf die Unterstützung im BR-Gremium zählen? Wenn das nicht der Fall ist, dann hast Du einen verdammt schweren Stand. Wenn Du die Unterstützung hast, dann sollte das Gremium zunächst mal den Dialog mit dem AG suchen und versuchen über das vernünftige Gespräch die Situation zu entschärfen.

S
seehas

29.07.2019 um 10:33 Uhr

Ich würde dir raten das Gespräch mit deinem Chef zu suchen. Das Thema Hitze ist leider nirgends so sauber geregelt, dass du einen Rechtsanspruch daraus ableiten kannst. Du hast dich etwas vergaloppiert und solltest das auch so zugeben. Nachdem du schon längere Zeit dort arbeitest und bisher wohl das meiste okay war ist dein Chef vielleicht bereit einzulenken. Wenn du wegen der Hitze konkrete gesundheitliche Beschwerden hast, dann ist das etwas anderes. In dem Fall kannst du die Arbeit unterbrechen, musst das aber auch entsprechend mitteilen. Zur Not suchst du einen Arzt auf.

B
BRHamburg

29.07.2019 um 13:01 Uhr

Ihr solltet als Gremium das Problem mit den Temperaturen grundsätzlich versuchen zuklären. Überlegt welche Möglichkeiten es gibt um die Bedingungen angenehmer zumachen. Beachtet dabei möglichst auch die Umsetzbarkeit und ob die Massnahme wirklich Sinn macht. Schon eine zusätzliche Arbeitzunterbrechung und bereitgestellte Getränke können das Problem mildern.

P
Pjöööng

29.07.2019 um 13:26 Uhr

Arbeitsverweigerung ist immer ein großes Risiko. Ich finde es auch nicht gut, dass Du das Problem quasi nur für Dich lösen wolltest. Geschickter wäre meines Erachtens gewesen wenn Du Dich zur BR-Arbeit abgemeldet hättest und zu Deinem BRV gegangen wärst, damit dieser sich die Situation anschauen und mit dem Arbeitgeber erörtern kann.

M
Metaller1985

29.07.2019 um 15:10 Uhr

Was meint ihr denn mit Gremium und meinem BRV? Ich bin in unserem Betrieb der einzige BR somit auch BRV oder vertue ich mich? Das Gespräch mit dem GF wurde ja als BR gesucht und wurde dem BR verweigert. Darauf ja erst die Arbeitsverweigerung.

P
Pjöööng

29.07.2019 um 15:51 Uhr

Ok, verständliches Formulieren ist offensichtlich nicht jedermans Sache.

C
Cyber99

29.07.2019 um 16:15 Uhr

Zitat Pjöööng: "Ok, verständliches Formulieren ist offensichtlich nicht jedermans Sache." Nun wollen wir mal nachsichtig sein und geben einfach mal der Hitze die Schuld :-)

@Metaller1985 Da haben wir jetzt aber völlig neue Voraussetzungen. Wenn Du selbst der BRV und das einzige BR-Mitglied bist, dann solltest Du zunächst mal das offene Gespräch mit dem AG suchen. Wenn der AG rumzickt und die gegen dich verhängten Sanktionen (entzogene Zugriffsrechte) nicht zurücknimmt würde ich einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen. Da ist dann womöglich ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren angebracht.

J
jimbob2019

29.07.2019 um 23:26 Uhr

Also in der Arbeitstättenverordnung der BG steht eindeutig drin, was der AG in solchen fällen zu tun hat. Der AG ist verpflichtet die Temperaturen in der Arbeitstätte so zu regeln, dass das Arbeiten keine Gesundheitlichen Nachteile für die Mitarbeiter hervorrufen. Unterlässt er dieses, kommt er nicht seiner Fürsorgpflicht nach. Ihr als BR könnt eine BV Klima mit dem AG vereinbaren, wenn notwendich bis hin zur Einigungsstelle. Was sagt denn die Gefärdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsplätze. Gibt es ein Ausschuss für Arbeitssicherheit. Ihr habt so viele Möglichekeiten

C
Cyber99

30.07.2019 um 12:28 Uhr

Zitat: jimbob2019: Unterlässt er dieses, kommt er nicht seiner Fürsorgpflicht nach. Ihr als BR könnt eine BV Klima mit dem AG vereinbaren, wenn notwendich bis hin zur Einigungsstelle.

Damit hast Du ja absolut Recht, aber das Problem ist, dass hier kurzfristige Lösungen gebraucht werden. Was nützt mir eine BV, die ich über die Einigungsstelle frühestens im Winter durchgesetzt habe. Mit Blick auf die Zukunft macht eine BV ja durchaus Sinn, die Frage ist aber, wie können unzumutbare Arbeitsbedingungen die jetzt entstehen, wirksam verbessert werden?

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