Erstellt am 09.01.2008 um 10:52 Uhr von Konrad
Gilt ein Tarifvertrag? Was steht im Arbeitsvertrag bei „unvorgesehenen Betriebsstörungen“ o.ä.?
Gibt es ein Stundenkonto das (zum Teil) abgebaut werden könnte?
Wenn im AV oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde ist der Arbeitgeber jedenfalls zu weiteren arbeitsvertraglichen Weiterzahlung verpflichtet. Der AG ist im Annahmeverzug nach
§ 615 BGB. Zur Abwendung der Lage könnte AG z.B. Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur beantragen, nach Hause schicken
ohne Bezahlung geht nicht.
Erstellt am 09.01.2008 um 10:56 Uhr von uhu
das geht garnicht; das Risiko der Unternehmertätigkeit trägt der AG alleine; siehe auch § 615 BGB; wenn die MA arbeiten wollen, aber vom AG oder einem Vorgesetzten mit Direktionsrecht nach Hause geschickt werden (sogar auf Abruf), dann haben sie Anspruch auf Bezahlung; sie müssen auch keinen Urlaub nehmen;
Erstellt am 09.01.2008 um 18:32 Uhr von polle
geh mal auf www.Hensche.de/arbeitsrecht/Arbeitsausfall
hilf Dir bestimmt weiter