Betriebsratstätigkeit am regulären Arbeitsplatz
Hallo Kollegen/innen, muss ein BR sich für JEGLICHE BR-Tätigkeit (z. B. Mails checken) vom regulären Arbeitsplatz entfernen und sich in das BR-Büro begeben oder kann er auch dort gewisse (welche?) BR-Tätigkeiten erledigen. Wenn ja, müsste er sich dann auch an- und abmelden? Wir haben zu diesemThema permanentes Störfeuer vom AG in unserem Betrieb. Danke vorab für eine Antwort.
Community-Antworten (5)
08.01.2008 um 20:22 Uhr
@eisenherz Welcher Art ist denn das "Störfeuer" deines AG? Will er das du gehst? oder will er das du nicht gehst?
08.01.2008 um 20:50 Uhr
@ eisenherz §37 BetrVG RN 11 bis 13. Da findest Du was zum Ab- und Anmelden!
08.01.2008 um 21:11 Uhr
punkt, in welcher Kommentierung denn? Oder findet man das in allen unter RN 11 - 13? ;-)
09.01.2008 um 11:44 Uhr
Könnte aus dem DKK stammen!? 10. Auflage?
09.01.2008 um 11:48 Uhr
Ich hab`s, es ist der Basiskommentar:-) (Klebe/Rata./Heil./Spoo)
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