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Betriebsratstätigkeit am regulären Arbeitsplatz

E
eisenherz
Nov 2017 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen, muss ein BR sich für JEGLICHE BR-Tätigkeit (z. B. Mails checken) vom regulären Arbeitsplatz entfernen und sich in das BR-Büro begeben oder kann er auch dort gewisse (welche?) BR-Tätigkeiten erledigen. Wenn ja, müsste er sich dann auch an- und abmelden? Wir haben zu diesemThema permanentes Störfeuer vom AG in unserem Betrieb. Danke vorab für eine Antwort.

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Community-Antworten (5)

I
Immie

08.01.2008 um 20:22 Uhr

@eisenherz Welcher Art ist denn das "Störfeuer" deines AG? Will er das du gehst? oder will er das du nicht gehst?

P
punkt5

08.01.2008 um 20:50 Uhr

@ eisenherz §37 BetrVG RN 11 bis 13. Da findest Du was zum Ab- und Anmelden!

L
Lotte

08.01.2008 um 21:11 Uhr

punkt, in welcher Kommentierung denn? Oder findet man das in allen unter RN 11 - 13? ;-)

FB
Frank B

09.01.2008 um 11:44 Uhr

Könnte aus dem DKK stammen!? 10. Auflage?

I
Immie

09.01.2008 um 11:48 Uhr

Ich hab`s, es ist der Basiskommentar:-) (Klebe/Rata./Heil./Spoo)

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