Erstellt am 08.01.2008 um 10:30 Uhr von Catweazle
Ja, dies ist eine Verhinderung.
Erstellt am 08.01.2008 um 10:33 Uhr von Mona-Lisa
@astor,
ein Verhinderungsgrund ist u. a. lt. BerVG auch die Montage. § 25 DKK Rn. 16.
Wobei wohl eher "....immer auf Montage....." ein Problem an und für sich ist! Wie will der Kollege da je mal als Ersatzmitglied an einer Sitzung teilnehmen?