Erstellt am 07.01.2008 um 13:08 Uhr von Konrad
Wenn kein BR besteht, so gilt das Direktionsrecht § 106 Gewerbeordnung des Arbeitgebers Weisungen zu erteilen.
Aber Grundlage ist der Arbeitsvertrag und die darin festgelegten Arbeitszeiten oder wenn Tarifbindung besteht ein Tarifvertrag. Darüber hinaus besteht kein Rechtsanspruch des AG den
AN zu einer Extraschicht zu zwingen. Das Direktionsrecht wird unzulässig ausgeübt, wenn die Weisungen über den Gehalt des Arbeitsvertrages hinweg gehen. Sie dürfen ferner nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder sittenwidrig noch dürfen sie unangemessen sein.
§ 134 , und 138 BGB. Es ist reine Ermessensache ob die Ankündungsfrist angemessen oder nicht ist?
Die Frage bleibt wer wird hier klagen, ohne BR?
Erstellt am 07.01.2008 um 13:35 Uhr von waschbär
Elvis,
Ich wusste immer das Du lebst!
Erstellt am 22.01.2008 um 11:36 Uhr von Elvis
Hallo Konrad,
vielen Dank für Deine Antwort - war mir sehr lehrreich.
Sorry, dass es etwas spät kommt, ich war leider solange nicht online :-)
und waschbär .. JAAAAAAAAAAAAAAAAAA .. und nicht nur im Kühlregal