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Mitteilungsfrist Extraschicht - wenn noch kein BR im Betrieb?

E
Elvis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten derzeit in 2 Schichten (Früh + Spät). Unser AG hat am Freitag 12.00 Uhr eine Extrafrühschicht für Samstag angewiesen. Dies ist m.E. sehr kurzfristig. Gibt es für solche Fälle irgendwelche gesetzlichen Mitteilungsfristen? Ein BR ist leider noch nicht gegründet, da dass Unternehmen neu ist. Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

07.01.2008 um 14:08 Uhr

Wenn kein BR besteht, so gilt das Direktionsrecht § 106 Gewerbeordnung des Arbeitgebers Weisungen zu erteilen.
Aber Grundlage ist der Arbeitsvertrag und die darin festgelegten Arbeitszeiten oder wenn Tarifbindung besteht ein Tarifvertrag. Darüber hinaus besteht kein Rechtsanspruch des AG den AN zu einer Extraschicht zu zwingen. Das Direktionsrecht wird unzulässig ausgeübt, wenn die Weisungen über den Gehalt des Arbeitsvertrages hinweg gehen. Sie dürfen ferner nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder sittenwidrig noch dürfen sie unangemessen sein. § 134 , und 138 BGB. Es ist reine Ermessensache ob die Ankündungsfrist angemessen oder nicht ist? Die Frage bleibt wer wird hier klagen, ohne BR?

W
Waschbär

07.01.2008 um 14:35 Uhr

Elvis,

Ich wusste immer das Du lebst!

E
Elvis

22.01.2008 um 12:36 Uhr

Hallo Konrad, vielen Dank für Deine Antwort - war mir sehr lehrreich. Sorry, dass es etwas spät kommt, ich war leider solange nicht online :-)

und waschbär .. JAAAAAAAAAAAAAAAAAA .. und nicht nur im Kühlregal

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