Mitteilungsfrist bei Zusatzschicht
Unser AG möchte eine Zusatzschicht (Nachtschicht) einführen. Ich bin der Meinung das der BR frühzeitig informiert werden muß. Unser Chef sagt es gibt keine Vorschrift in der steht,daß die Anhörung wegen einer Zusatzschicht eine Woche vorher sein muß bzw.daß es hierfür eine Frist gibt.
Danke für Euch im Voraus.
Community-Antworten (1)
27.08.2007 um 13:24 Uhr
Hallo Sanieris,
im Fitting zu § 87 RN 120 " Dem MBR unterliegt die Einführung oder der Abbau von Schichtarbeit für den ganzen Betrieb, bestimmte Betriebsabteilungen oder Arbeitsplätze. Das MBR besteht auch im Falle der Änderung und umfasst deshalb auch die Umstellung von drei auf zwei Shcihten, den Wegfall der Nachtschicht oder die Einführung von Wechselschichten. Dem MBR unterliegen auch die Grundsätze,nach denen die Arbeitnehmer den einzelnen Schichten zugeordnet werden sollen."
MfG Angi1
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