Erstellt am 25.07.2019 um 07:54 Uhr von Cyber99
Ihr müsst neu wählen, sobald ihr nach Eintritt aller Ersatzmitglieder weniger als 9 Mitglieder seid. (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG). Der Nachrücker in Elternzeit interessiert nicht. Der wäre dann Mitglied des BR und durch die Elternzeit verhindert. Er könnte aber theoretisch trotzdem an den Sitzungen teilnehmen, wenn er das will. Wenn tatsächlich 5 Mitglieder bei Euch austreten (9-5+3=7), dann solltet ihr unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen und die Neuwahl einleiten.
Erstellt am 25.07.2019 um 14:37 Uhr von Challenger
Warum wollen die 5 denn austreten ?
Erstellt am 25.07.2019 um 14:41 Uhr von Wasserfrosch
Unstimmigkeiten bzw. Unmut über das Verhalten des BRV, die/das sich trotz Ansprache der Mitglieder nicht groß verändert.
Erstellt am 25.07.2019 um 14:44 Uhr von moreno
Warum wählen sie denn keinen Neuen?
Erstellt am 25.07.2019 um 15:05 Uhr von celestro
"Warum wählen sie denn keinen Neuen?"
weil die zwar den BRV nicht gut finden, den Job aber nicht selber machen wollen?
Erstellt am 25.07.2019 um 15:27 Uhr von wdliss
Was helfen Neuwahlen wenn Mehrheiten im Gremium schon jetzt keine Abhilfe schaffen? Ob sich der (dann vermutlich wiedergewählte) BRV davon beeindrucken lässt, dass jetzt auf einmal 6 statt 5 mit ihm unzufrieden sind? *ironieaus*