DSGVO - Namen in Schriftfeldern von Zeichnungen
Auf technischen Zeichnungen (oder Architeckturplänen) steht im Schriftfeld oft der volle Nachname von Bearbeiter, Prüfer, etc. Jetzt wurde die Frage an mich heran getragen, ob das denn im Rahmen der DSGVO übrehaupt noch rechtens ist. Zeichnungen verlassen ja in der Regel die eigene Firma . (Kunden, Lieferanten, etc.) Gibt es hier Betriebsräte, die hierfür in der eigenen Firma bereits eine Regelung gefunden haben? Würde ein Kürzel dem Datenschutz genügen, oder muß es "verschlüsselt" werden.
Community-Antworten (4)
24.07.2019 um 18:06 Uhr
wir hatten ein ähnliches Thema mit unserem AG. Es ging um den Andruck des MA-Namens bei Kundenpost. Der AG war sich selber nicht 100% sicher und hat es an das Landesamt für den Datenschutz gegeben. Aussage: "Der Andruck ist auch ohne explizite Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters zulässig. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Nennung des abgekürzten Vornamens und des Nachnamens bei Mitarbeitern im Kundenkontakt zulässig. Seine Arbeitsaufgabe besteht darin Außenkontakte – bspw. zu Kunden und sonstigen Dritten – wahrzunehmen. Dem Arbeitgeber ist insoweit ein unternehmerischer Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum beizumessen. So darf der Arbeitgeber es durchaus für erforderlich halten, die Ansprechpartner im Sinne eines kundenfreundlichen Unternehmens namentlich zu benennen. Aus Gründen der Datensparsamkeit müssen die Angaben allerdings auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden, was hier durch die Abkürzung des Vornamens gegeben ist."
24.07.2019 um 18:45 Uhr
"Auf technischen Zeichnungen (oder Architeckturplänen) steht im Schriftfeld oft der volle Nachname von Bearbeiter, Prüfer, etc. "
Möglicherweise handelt es sich dabei ja um rechtliche Anforderungen?
24.07.2019 um 18:58 Uhr
Aus rechtlichen Gründen würde auch das Kürzel reichen. Das wird von sehr vielen Firmen schon lange praktiziert - aus Platzgründen im Schriftfeld ;-) Ich denke die Antwort von paula passt schon sehr gut.
25.07.2019 um 10:44 Uhr
Also ich denke, bei diesem Thema sollten wir völlig neue Wege gehen. Mitarbeiter in Unternehmen sollten nur noch unter Pseudonym geführt werden. Der tatsächliche Name eines Mitarbeiters sollte maximal noch einem Mitarbeiter in der Personalabteilung bekannt sein. Im Kundenverkehr und auch innerbetrieblich sollte natürlich nur noch das Pseudonym verwendet werden. Sollte jemand den tatsächlichen Namen eines Mitarbeiters kennen, sollte es ihm untersagt sein, diesen auch zu verwenden.
Uns ist hoffentlich schon allen bewusst, was für eine beknackte Diskussion wir hier teilweise führen. Da geben Menschen im Internet terrabyte-weise Daten von sich preis und machen sich völlig nackig und dann diskutieren wir darüber ob auf Firmenbriefbögen oder Zeichnungsköpfen Klarnamen verwendet werden dürfen.
Übrigens: Für den Chef würde ich immer das Pseudonym "Du weisst schon wer" verwenden :-)
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