Erstellt am 02.01.2008 um 19:46 Uhr von w-j-l
Man kann z.B. die vorgesehenen Stellvertretungen arbeiten lassen. Es muss ja wohl auch für die Teilnahme im AR einen Stellvertreter geben...!?
Man kann auch mit ihm reden, dass er zurücktritt, um (bei sehr langer Abwesenheit) jemand anderen in den Gremien voll handlungsfähig zu machen.
Ggf. kann man ihn auch einfach per Beschluss abwählen, und einen anderen BRV wählen.
Erstellt am 02.01.2008 um 19:51 Uhr von Kölner
@w-j-l
Ist denn hinsichtlich der AR-Teilnahme eine Stellvertretung wegen Krankheit möglich? Eher nicht... ;-)
...es sei denn, Du "dehnst" das Gesetz!
Erstellt am 03.01.2008 um 10:51 Uhr von w-j-l
Um AR hab ich mich nicht gekümmert. Das war eher eine Vermutung, es müsse dort auch Stellvertretungen geben. AR ist nicht mein Ding.
Erstellt am 03.01.2008 um 17:27 Uhr von Kölner
@w-j-l
Man muss schon aus dem AR komplett ausscheiden, damit der Ersatz AR-Mitglied wird...
Erstellt am 03.01.2008 um 18:25 Uhr von peanuts
1. Muss die AN-Vertretung im Aufsichtsrat nicht zwingend durch den BR (BRV) gestellt werden!
2. Sollte für jeden AN-Vertreter im Aufsichtsrat ein Ersatzmitglied gewählt worden sein!
3. Wird die AN-Vertretung im Aufsichtsrat definitiv NICHT durch den BR, sondern durch die Arbeitnehmer im Betrieb gewählt! Es handelt sich um ein völlig eigenständiges Wahlverfahren.
4. Kann die AN-Vertretung im Aufsichtsrat auch auf Antrag des BRs abberufen werden.
Weiteres im DrittelbG und der dazugehörigen Wahlordnung, wenn es denn um das DrittelbG geht!
Was die Funktion als BRV betrifft, habt Ihr doch einen stellvertr. BRV gewählt! Da verstehe Euer Problem nicht.