Erstellt am 27.12.2007 um 15:21 Uhr von pirat
@Punker,
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten
und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl
erzeugenden Industrie..........Dieses Gesetz regelt die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ....
upps, was man da nicht alles findet......bei google..
http://de.wikipedia.org/wiki/Montan-Mitbestimmungsgesetz
Erstellt am 27.12.2007 um 15:40 Uhr von waschbär
Punker,
ich habe die gleichen info´s wie pirat. aber zu deiner kern frage *nein* ihr könnt diese art der MBR nicht gebrauchen ,weil ihr in der Pflege seit.und auch wenn ihr Gekechtet werdet wie früher die Bergleute so habt ihr nicht die gleichen Rechte , erst recht nicht wenn keine kampfeslust im betrieb zu finden ist .-)
es war also negativ gemeint .-(
siehe es positiv, immer hin nimmt GF euch >wahr< und ist dabei noch so clever und lässt die türe offen (Tip öfters mal da vorbei gehen,wer weis was ihr dort alles mit bekommt ;.))
Ich denk du bist nur im Nachtdienst ?
Erstellt am 27.12.2007 um 16:16 Uhr von Kölner
@waschbär, punker
Reden wir dann bei Euch über das DrittelbG?
Erstellt am 27.12.2007 um 16:42 Uhr von waschbär
kölner,
wohl weniger... aber wenn du es wünscht .-)
dan aber bitte über den 14§
Soweit in anderen Gesetzen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch Artikel 6 Abs. 2 des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
weil dort steht ja schwarz auf weiß .... das alles geregelt ist .-())
ggf sollte punker vorher eine "Lausch" BV abschliessen wegen dem Datenschmutz .-)
p.s kölner dein
"freund" Harald ist wieder auf der suche nach dem sinn des lebends .. nun eiert er schon im Weltall rum *Hammer,was ihr für Lustige Menschen am Reihn so habt*, da bekomme ich ja Richtig Lust mal auf Besuch vorbei zu schauen .-)
Erstellt am 27.12.2007 um 16:46 Uhr von Kölner
@waschbär
Kläre mich auf! Ihr seid eine GmbH und mehr als 500 und weniger als 2000 AN und wählt nicht nach dem DrittelbG trotz § 14 DrittelbG?
Ich bin zutiefst irritiert...
Erstellt am 27.12.2007 um 16:51 Uhr von Immie
@waschbär
Wie viele Menschen arbeiten denn bei euch?
@Kölner
Mit "Unternehmen" sind alle Standorte/Filialen/Häuser/Betriebe gemeint?
Also,alle zusammen mehr als 2000 AN?
Ich steh´ja immer noch auf das MitbestG:-)
Da stehen mindetens 2 schöne § drin.
Erstellt am 27.12.2007 um 17:06 Uhr von Immie
Ups, zu langsam...
Also keine 2000:-(
Waschbär,wenn du auch an den Rhein kommst...
Wie lange würdest du bleiben?
Ich könnte dich vielleicht artgerecht unterbringen;-)
Erstellt am 27.12.2007 um 17:29 Uhr von waschbär
@Kölner,
ich arbeite nicht mit Punker .... Wir haben nur mal intern eine unterhaltung geführt Ich dachte das du das mit dem § im Scherz meintest und deshalb zeigte ich den 14 auf eben auch als Scherz .... Einige meiner Bewohner haben mit unter so Schwarze Fingernägel das sie tatsächlich im Bergwerk gearbeitet haben könnten .-))))
@immi, nun ja das hängt von vielen faktoren ab ...... zumindest ein faktor ist die hle weiblichkeit und deren gebären .-())))
ich könnte ja schlagzeuger bei eurer Lokalmusikgruppe "die Höhner" werden , Ina sagt die sind gut drauf , ich will aber nicht dort wohnen wo eine gewisse Caroline. Kebekuss Wohnt. Das hat hier aber nichts zu suchen,weil da geht es jedenfalls nicht um BR döddel krams .-())