SBV Neuwahl - bei einem Betriebsübergang nach BGB 613a?
Guten Tag Kolleginnen und Kollegen,
habe mal eine Frage, wer kann sagen wie es ist bei einem Betriebsübergang nach BGB 613a bei der SBV Schwerbehindertenvertretung geht sie in ihrer Funktion mit in die neue Firma oder muss eventuel neu gewählt werden? Wenn gewählt werden muss in welchem Zeitraum? Bei dem Betriebsrat sind es 6 Monate Übergangszeit. Wie lange ist es bei der SBV.
Mit freundlichen Grüssen
Dieter Köpf
Community-Antworten (1)
27.12.2007 um 13:08 Uhr
diegeo, Frage wäre, ob eine Neuwahl überhaupt erforderlich ist.
Das SGB IX bietet keine Anlehnung an den §21a BetrVG, die Wahl ist aber meist nicht so aufwändig und zumindest bei einer Zahl von unter 50 schwerb KollegInnen in Kürze durchzuführen.
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