Unser Arbeitgeber hat die Kosten für Seminare des Wirtschaftsausschusses der Kostenstelle des Betriebsrat zugeordnet. Ist das rechtlich erlaubt? Alle Mitglieder des Ausschusses sind zwar Mitglieder des Betriebsrats, aber die entstehenden Schulungskosten der Kostenstelle Betriebsrat zu zu ordnen, ist m.E. nicht ok.