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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kosten für Seminare des Wirtschaftsausschuss

J
Jasbag
Jul 2019 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat die Kosten für Seminare des Wirtschaftsausschusses der Kostenstelle des Betriebsrat zugeordnet. Ist das rechtlich erlaubt? Alle Mitglieder des Ausschusses sind zwar Mitglieder des Betriebsrats, aber die entstehenden Schulungskosten der Kostenstelle Betriebsrat zu zu ordnen, ist m.E. nicht ok.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

19.07.2019 um 12:31 Uhr

"Der Wirtschaftsausschuss ist kein Mitbestimmungsorgan, sondern ein Hilfsorgan des Betriebsrats."

"Der Wirtschaftsausschuss ist das stärkste Hilfsorgan des Betriebsrats."

also warum genau sollte das Deiner Meinung nach nicht o.k. sein?

P
Pjöööng

19.07.2019 um 12:38 Uhr

Wie der Arbeitgeber seine Kostenstellen aufteilt ist einzig und alleine seine eigene Entscheidung. Ich verstehe auch nicht, wie man darin ein Problem sehen kann.

S
stehipp

19.07.2019 um 15:35 Uhr

Problematisch wird so etwas immer dann, wenn der BR sich auch ein Jahresbudget eingelassen hat. Hört man immer wieder :-))

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