Kosten für Seminare des Wirtschaftsausschuss
Unser Arbeitgeber hat die Kosten für Seminare des Wirtschaftsausschusses der Kostenstelle des Betriebsrat zugeordnet. Ist das rechtlich erlaubt? Alle Mitglieder des Ausschusses sind zwar Mitglieder des Betriebsrats, aber die entstehenden Schulungskosten der Kostenstelle Betriebsrat zu zu ordnen, ist m.E. nicht ok.
Community-Antworten (3)
19.07.2019 um 12:31 Uhr
"Der Wirtschaftsausschuss ist kein Mitbestimmungsorgan, sondern ein Hilfsorgan des Betriebsrats."
"Der Wirtschaftsausschuss ist das stärkste Hilfsorgan des Betriebsrats."
also warum genau sollte das Deiner Meinung nach nicht o.k. sein?
19.07.2019 um 12:38 Uhr
Wie der Arbeitgeber seine Kostenstellen aufteilt ist einzig und alleine seine eigene Entscheidung. Ich verstehe auch nicht, wie man darin ein Problem sehen kann.
19.07.2019 um 15:35 Uhr
Problematisch wird so etwas immer dann, wenn der BR sich auch ein Jahresbudget eingelassen hat. Hört man immer wieder :-))
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