Azubis als Springer?
wir haben hier folgendes Probelem. Es werden immer wieder die Auszubildenden aus den jeweiligen Abt. herausgezogen um in anderen Abt. zu helfen. Der BR wird nicht gefragt. Die Azubis werden bei uns für alle möglichen Arbeiten eingesetzt -Fahrdienst-Telefonzentrale- immer wenn es irgendwo drückt werden Azubis versetzt ohne den BR zu informieren. Teilweise haben die Azubis bis zu 50 Überstunden. Stimmt es, dass Mitarbeiter für vier Wochen versetzt werdn können ohne den BR zu informieren? Es wäre schön, wenn wir bald eine Antwort bekämen. Danke W.Rab
Community-Antworten (5)
21.12.2007 um 18:34 Uhr
@W.Rabe Die Frage die sich mir stellt ist - gehören diese "Aufgaben" zum "Berufsbild"?
21.12.2007 um 19:44 Uhr
@W.Rabe, Frage, .....Stimmt es, dass Mitarbeiter für vier Wochen versetzt werdn können ohne den BR zu informieren?........ Antwort... Den Begriff der Versetzung definiert einerseits das Betriebsverfassungsgesetz (§ 95 Absatz 3 BetrVG). Im Unterschied dazu gibt es einen arbeitsvertraglichen Versetzungsbegriff. Eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet. Auch kann sie kurzfristig und mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden sein, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Dieser Begriff gilt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch für Auszubildende.
99 Absatz 3 BetrVG stellt inzident die Voraussetzung auf, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat mindestens eine Woche vor der geplanten Maßnahme informieren und um Zustimmung ersuchen muss.
.....Azubis werden bei uns für alle möglichen Arbeiten eingesetzt .......muß überprüft werden!
§ 14 Berufsausbildung (2) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
21.12.2007 um 19:59 Uhr
@W.Rabe, es ist üblich und entspricht der Ausbildung, wenn AZUBI's in bestimmten Abständen von Abteilung zu Abteilung weiter gehen, um zu lernen! Dies ist oft schon in Lehrverträgen festgeschrieben und dient der Ausbildung. Aber Überstunden sind für AZUBI's unter 18 verboten! Über 18 - § 17 (3) Vergütungsanspruch
22.12.2007 um 11:23 Uhr
"Stimmt es, dass Mitarbeiter für vier Wochen versetzt werdn können ohne den BR zu informieren? "
Azubis sind keine Arbeitnehmer, der Versetzungsbegriff greift hier nicht! Eine Versetzung kann bereits bei weniger als 4 Wochen gegeben sein...
"Dieser Begriff gilt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch für Auszubildende."
Quelle? Es wäre mir neu, dass für z.B. jeden Abteilungswechsel eines Azubis der Betriebsrat angehört werden müsste!
"Aber Überstunden sind für AZUBI's unter 18 verboten! § 17 (3) Vergütungsanspruch"
Auf welche Gesetze beziehst Du Dich?
22.12.2007 um 12:11 Uhr
@peanuts, ups..... über 18 - § 17 (3) BBiG und unter 18 - § 8 und 21 (Ausnahmeregelung) JarbSchG
Besser? ;-))
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