Erstellt am 21.12.2007 um 10:04 Uhr von xxccvv
Sachlich relativ einfach: § 33 & § 26: wählt einen neuen Vorsitzenden & Stellvertreter - sonst seid ihr ja nicht arbeitsfähig.
Ob der Kollege da ist oder nicht ist hier irrelevant.
Persönlich ist es natürlich eine M...-Situation - ihr könnt den abwesenden Kollegen zwar wählen, aber ohne dass er die Wahl annimmt, wird's nix.
Überlegt euch mal eine Zwischenlösung: bis März jetzt einen der Anwesenden wählen, der dann als BRV im März wieder zurücktritt und dann eine neue Wahl machen - aber wie weit könnt ihr euch da vertrauen?
Erstellt am 21.12.2007 um 10:13 Uhr von Immie
@Spikelee
Habt ihr keine Ersatzmitglieder?
Erstellt am 21.12.2007 um 10:17 Uhr von Mona-Lisa
@Spikelee,
ist dieses sich im Ausland befindendes Ersatzmitglied das einzige, das ihr noch habt?
Ansonsten, nächstes Ersatzmitglied einladen und die Wahl des Vorsitzenden durchziehen!
@ xxccvv,
so eine "M...-Situation" ist das gar nicht, wie oft kommt es vor, dass ein Ersatzmitglied verhindert ist!
Erstellt am 21.12.2007 um 10:51 Uhr von Spikelee
Wir sind jetzt, oder wären jetzt, 7 ord. + 3 Ersatzmitglieder. Nur uns stellte sich die Frage, wenn wir im Januar den BR Vorstand neu wählen, können wir dies ja schlecht mit einem Ersatzmitglied machen, da dieser sich ja nicht zur Wahl stellen kann.
Erstellt am 21.12.2007 um 13:36 Uhr von Robin H
Aber aktiv mitwählen dürfen die Ersatzmitglieder schon. Ich seid sogar verpflichtet, die Ersatzmitgliedersoweit erforderlich zu den Sitzungen einzuladen.
Erstellt am 21.12.2007 um 14:58 Uhr von Aliosman
Hallo Spikelee,
Ihr könnt doch so lange warten bis alle ordentlichen BRM an der Wahl teilnehmen können. Ich gehe davon aus, das Ihr einen Stellv. habt, der kann doch die Geschäfte des Betriebsrates übernehmen.
Erstellt am 21.12.2007 um 15:02 Uhr von Spikelee
Hi Aliosmann ,
du hast sicherlich recht. Theoretisch könnten wir warten bis dieser wieder da ist. Nur ist es so das wir seit fast 2 Jahren bestehen und das neue ordentliche Mitglied in der ganzen Zeit als Ersatz nicht einmal an Sitzungen teilgenommen hatte. War nie notwendig.
Wichtig nur für uns:
Müssen wir warten oder dürfen wir auch ohne ihn wählen? Nach §33 könnten wir. Eure Meinung würde mich in meiner Vermutung stärken.
Danke
Spikelee