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Neuwahl BR Vorstand - Müssen alle ord.Mtgl. teilnehmen?

S
Spikelee
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen zusammen,

wir werden am 02.01.2008 einen neuen BR-Vorstand wählen müssen, da unser Vors. kurzfristig einen neuen Job bekommen hat. Nun ist sein Nachrücker als ordentliches Mtgl. erst Ende März wieder da. Befindet sich in Columbien, somit auch nicht erreichbar. Dürfen wir auch ohne ihn, also mit 6 ordentlichen einen neuen Vorstand wählen oder müssen wir warten?

Vielen Dank Spikelee

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Community-Antworten (7)

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xxccvv

21.12.2007 um 11:04 Uhr

Sachlich relativ einfach: § 33 & § 26: wählt einen neuen Vorsitzenden & Stellvertreter - sonst seid ihr ja nicht arbeitsfähig. Ob der Kollege da ist oder nicht ist hier irrelevant. Persönlich ist es natürlich eine M...-Situation - ihr könnt den abwesenden Kollegen zwar wählen, aber ohne dass er die Wahl annimmt, wird's nix. Überlegt euch mal eine Zwischenlösung: bis März jetzt einen der Anwesenden wählen, der dann als BRV im März wieder zurücktritt und dann eine neue Wahl machen - aber wie weit könnt ihr euch da vertrauen?

I
Immie

21.12.2007 um 11:13 Uhr

@Spikelee Habt ihr keine Ersatzmitglieder?

M
Mona-Lisa

21.12.2007 um 11:17 Uhr

@Spikelee, ist dieses sich im Ausland befindendes Ersatzmitglied das einzige, das ihr noch habt? Ansonsten, nächstes Ersatzmitglied einladen und die Wahl des Vorsitzenden durchziehen!

@ xxccvv, so eine "M...-Situation" ist das gar nicht, wie oft kommt es vor, dass ein Ersatzmitglied verhindert ist!

S
Spikelee

21.12.2007 um 11:51 Uhr

Wir sind jetzt, oder wären jetzt, 7 ord. + 3 Ersatzmitglieder. Nur uns stellte sich die Frage, wenn wir im Januar den BR Vorstand neu wählen, können wir dies ja schlecht mit einem Ersatzmitglied machen, da dieser sich ja nicht zur Wahl stellen kann.

RH
Robin H

21.12.2007 um 14:36 Uhr

Aber aktiv mitwählen dürfen die Ersatzmitglieder schon. Ich seid sogar verpflichtet, die Ersatzmitgliedersoweit erforderlich zu den Sitzungen einzuladen.

A
Aliosman

21.12.2007 um 15:58 Uhr

Hallo Spikelee,

Ihr könnt doch so lange warten bis alle ordentlichen BRM an der Wahl teilnehmen können. Ich gehe davon aus, das Ihr einen Stellv. habt, der kann doch die Geschäfte des Betriebsrates übernehmen.

S
Spikelee

21.12.2007 um 16:02 Uhr

Hi Aliosmann ,

du hast sicherlich recht. Theoretisch könnten wir warten bis dieser wieder da ist. Nur ist es so das wir seit fast 2 Jahren bestehen und das neue ordentliche Mitglied in der ganzen Zeit als Ersatz nicht einmal an Sitzungen teilgenommen hatte. War nie notwendig. Wichtig nur für uns:

Müssen wir warten oder dürfen wir auch ohne ihn wählen? Nach §33 könnten wir. Eure Meinung würde mich in meiner Vermutung stärken.

Danke Spikelee

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