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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entlassung von einem MA mit ppa

S
Sportler
Jul 2019 bearbeitet

Hat ein Vorgesetzter der zudem noch mit ppa unterschreibt ein Recht auf dem Betriebsrat?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

18.07.2019 um 23:03 Uhr

für Personen, die zu den leitenden Angestellten zählen, ist der BR nicht zuständig.

P
Pjöööng

19.07.2019 um 01:26 Uhr

Der clevere Personalleiter wird den BR auch bei der Kündigung eines Leitenden Angestellten anhören.

R
rtjum

19.07.2019 um 10:02 Uhr

sind ppa-ler denn immer leitende Angestellte?

C
Cyber99

19.07.2019 um 10:23 Uhr

Zitat Pjöööng: Der clevere Personalleiter wird den BR auch bei der Kündigung eines Leitenden Angestellten anhören.

Das würde ich dem Personalleiter auch empfehlen. Aber bitte nicht weitersagen.

Zitat rtjum: sind ppa-ler denn immer leitende Angestellte? Nein eben nicht, und da liegt eben auch der Knackpunkt bei der Kündigung eines vermeintlich leitenden Angestellten. Echte leitende Angestellte sind eine seltene Spezies, selbst bei den Prokuristen finden wir häufig sog. Titularprokuristen, die zwar diesen hübschen ppa-Zusatz in Ihrer Signatur führen, aber nicht die Anforderungen erfüllen, die §5 Abs. 2 BetrVG stellt. Häufig ist dieser Personenkreis auch zu Unrecht von der BR-Wahl ausgeschlossen. In einem Kündigungsschutzprozess könnte sich nun herausstellen, dass die betreffende Person Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG ist und somit eine Anhörung des BR erforderlich gewesen wäre. Die Kündigung könnte dann unwirksam sein.

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