Betriebsversammlung - Muss ich Vertreter von der Gewerkschaft auf Betriebsversammlung einladen?
Muss ich Vertreter von der Gewerkschaft auf Betriebsversammlung einladen?? Wir haben 10 mitglieder in der Gewerkschaft.
Und unsere Firma ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten.
Community-Antworten (20)
19.12.2007 um 16:47 Uhr
@toni, musst du und das ist auch gut so....
§ 46 BetrVG DKK, - II. Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten, Rn. 2
19.12.2007 um 16:52 Uhr
@ Mona-Lisa:
da steht KANN, nicht MUSS im Gesetz
19.12.2007 um 17:01 Uhr
@xxccvv, Schlauberger! :-))
Es gibt Veranstaltungen, da "musst" Du eingeladen werden, aber ob du der Einladung auch folgst, liegt in deinem Érmessen!
Natürlich steht es den Gewerkschaften frei, einen Vertreter zu entsenden oder nicht, aber dazu müssen sie erst mal wissen, dass eine Betriebsversammlung stattfindet.........
19.12.2007 um 17:05 Uhr
Was heißt muss ? Nach § 46 BetrVG steht kann teilnehmen. Aber für mich als BRV wäre die Info der Gew. für dir 10 Gewerkschaftsmitglieder und der Austritt aus dem Arbgb- Verband Grund genug den Vertreter der Gew. immer einzuladen. Ich denke nicht dass Euer Arbeitgeber die "gesparten" Verbandsbeiträge dazu verwendet, euch besser wie der Tarif zu stellen , oder ?
19.12.2007 um 17:12 Uhr
@ Konrad: warum sollte ich den Gewerkschaftsvertreter ohne Antrag einladen - oder warum sollte ein Antrag gestellt werden? Was könnte mir der Gewerkschaftsvertreter hier in dieser Situation für Vorteile bringen?
@Mona-Lisa: Danke für die Zuordnung, ich bin jedoch kein Gewerkschaftsverteter, ich muss mir meine Brötchen normal verdienen
19.12.2007 um 17:27 Uhr
Fitting 22 Aufl §46 RN 12 Der BR "hat" den in ihm vertretenen Gewerkschaften... Die Unterrichtungspflicht besteht nur für die im BR vertretenen Gewerkschaften.
19.12.2007 um 17:59 Uhr
@Immi, danke! Ich wusste, da war doch was, da war doch was...... ;-))
@xxccvv, mit "Veranstaltungen" war ja auch nicht unbedingt eine Betriebsversammlung gemeint, sondern eher Dein privater Bereich... :-))
19.12.2007 um 19:51 Uhr
@all Darf ich? Ich halte es ja eher mit § 46 Abs. 2 BetrVG...danach MUSS (Kollege xxccvv!) die Gewerkschaft eingeladen werden.
20.12.2007 um 08:46 Uhr
@Kölle.....
...... und rein technisch und formal kommt auch hier erst (1) und dann (2), also nur wenn Du die Gewerkschaften einlädst, dann musst Du ihnen auch die TOP's senden - det is ja klar, oder?
20.12.2007 um 09:18 Uhr
@Buchstabensalat, ne, falsch rum gedacht! Die jeweiligen Gewerkschaften bekommen IMMER eine Einladung samt TOP! Die entscheiden dann, ob einer der Einladung folgt (Betriebsbetreuer?) und euch mit seiner Anwesenheit beehrt........
komprente? ;-))
20.12.2007 um 10:57 Uhr
@xxccvv Das üben wir noch mal, ja? Wenn es danach/nach Dir ginge, dann hätte § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mehr Gewicht als § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG...schöne heile Welt - aber leider nicht real!
21.12.2007 um 09:09 Uhr
@Kölner: Hmmm - ist da beim 87 (1) am Absatzende ein Doppelpunkt? Ich glaube, dies ist eine Aufzählung. Aber wi auch immer, wenn Du die Gewerkschaft dabei haben möchtest, dann lade sie ein - für irgendwas müssen die Beiträge eurer Gewerkschaftsmitglieder ja gut sein. Alternativ - leistet euch mal einen Anwalt statt einem Funktionär - die Kosten halten sich da in Grenzen
21.12.2007 um 10:35 Uhr
@xxccvv Das ist hier nicht die Sendung "Wünsch dir Was":-) Im Kommentar steht eindeutig ,das wenn auch nur ein BRM Gewerkschaftsm. ist , ihr diese einladen MÜSST. Jetzt hast du einen ganzen Tag über Kölners Antwort nachgedacht... ...Anwalt... ,das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun...
21.12.2007 um 11:14 Uhr
@toni,
Ich fasse mal zusammen und ergänze allerdings ohne den anspruch das ich mich irre .-)
Gewerkschaftsrechte im Betrieb: Arbeitgeber und Betriebsräte haben die Pflicht, mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Die Gewerkschaftsrechte im Betrieb nehmen die Gewerkschaftsbeauftragten und die Vertrauensleute wahr. Die Beauftragten haben ein Zugangsrecht zum Betrieb. Sie können an Betriebsversammlungen!!!!! und unter bestimmten Voraussetzungen auch an Betriebsratssitzungen teilnehmen. Die Gewerkschaft hat im Betrieb diverse Aufgaben und Befugnisse, z.B. bei der Einleitung von Betriebsratswahlen, der Unterstützung der Arbeit der Betriebsräte oder als antragsbefugte Partei in Gerichtsverfahren.
Hoffe das ich auf die Schnelle alles Verstanden habe, sollte es nicht so sein bitte ich mir dieses nach zu sehen, da ich ausser dem Satz " Ich habe alle Pfoten voll... beim Backen von Plätzen" nichts weiter entlasendendes zu sagen habe und mir ist bewust das ich mich damit in die "grauzonen" >Entlastung durch Subjektivegemnütsstimmung begebe .-)
21.12.2007 um 11:31 Uhr
@waschbär, bist du auch ein Weihnachtswaschbär mit roter Mütze und Rauschebart? :-)))
"...allerdings ohne den anspruch das ich mich irre .-)..." Der Ausspruch ist gut!
@xxccvv, du/ihr müsst ja schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben, dass du/ihr euch kontinuierlich weigert, das Recht der Gewerkschaften, an einer Betriebsversammlung teilzunehmen, ablehnt! Aber deine/eure persönliche Einstellung ändert nicht das Gesetz!
21.12.2007 um 12:04 Uhr
@Mona-Lisa: danke für den Hinweis. ja, Du hast Recht - die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften haben das Recht, an BetrV teilzunehmen. Auch hat der BR die im BR! vertretenen Gewerkschaften über die BetrV zu informieren (sorry, war vorher falsch), aber einladen muss ich sie trotzdem nicht.
21.12.2007 um 12:08 Uhr
@Mona-Lisa, jaaaa aber ohne Bart, da kleben sonst die süssigkeiten fest ..... aber dafür habe ich einen extra sack .-)
@xxccvv , ich fürchte du musst sie doch einladen, was brauchst du als beweis ??
DAS lied zum 24.12.07 Ist wohl teilweise ähh ausgeliehen von so einem mit einer maske .-))
Frohe Weihnachten,Klingel ling...
Weihnachtszeit, Weihnachtszeit, Sag allen Bescheid, dass Waschbär kommt und Sack bei hat Und Geschenke verteilt, OHHO. Weihnachtszeit, Weihnachtszeit, Geh und sag Bescheid,dass wenn Fellnase kommt und nen Sack bei hat,ist Weihnachtszeit
Guck mal mein Sack, guck mal was ich hab Für jeden ein Geschenke mit Liebe verpackt. Ihr habt das ganze Jahr gewartet Und jetzt habt ihr ne Tränen im Auge,
Der Spam ist aus dem Forum, Admin hat die filter Einstellung auf den Tisch gelegt.
Keiner aus dem forum der nicht abgeht, wenn WASCHBÄRCHEN draufsteht, Sieht wohl ganz so aus, als wenn der FRED aufgeht. Wer cool, sein will geht raus in die Reale Welt, Sucht nach so einem AG in Rot und gibt ihm halt einen wiederspruch der Schallt .-) Vergiss was der für Anträge bringt, so eine (Trist)Fristlose Kündigung .... Waschbär Anträge sind um Klassen besser. Machs dir gemütlich, dicke Socken und Tee Und denk dran du brauchst noch Argumente für ne Betriebsvereinbarung. Egal was dir andere Foren so zeigen, Das Mittel zum Erfolg ist § Sattelfest bleiben.
Weihnachtszeit, Weihnachtszeit, Sag allen Bescheid, dass waschbär kommt und Sack bei hat Und Geschenke verteilt, Hooh. Weihnachtszeit, Weihnachtszeit, Geh und sag Bescheid,dass wenn Waschbär kommt und nen Sack bei hat,ist Weihnachtszeit
Das Fell ist voll Schnee, Heute mag ich keine Abmahung, Heut lauf ich durch die Stadt nur so um Mülltonen umzuwerfen. Ich setz die Mütze auf, Ich Bussi die Maus. Jetzt steig ich auf dein Dach und durch den Schornstein in deinen dachboden rein .-(). Keiner ist mehr da, Du bist aus Seminar und hängst mit Peanuts an der Bar ab .-). Ich lass mir Regenwasser ein und guck laut 9 Live. Ich fühl mich hier echt wohl, Ich mach mich bei dir breit ....
meine Freunde ich wünsche euch ne frohe Weihnachtszeit.
Weihnachtszeit, Weihnachtszeit, Sag allen Bescheid, dass Waschbär kommt und Sack bei hat Und Geschenke verteilt, Hohho. Weihnachtszeit, Weihnachtszeit, Geh und sag Bescheid,dass wenn Fellnase kommt und nen Sack bei hat,ist Weihnachtszeit
Ich liebe euch alle ... allerdings bin ich froh wenn ihr endlich auf euern Dachböden Heizungen einbauen würdet :-()
21.12.2007 um 13:05 Uhr
@xxccvv, ich will dir jetzt nicht zu nahe treten, aber irgendwie bist du lernresistent.... Was willst du denn hören/lesen?
"Streitigkeiten über das Teilnahmerecht und die Befugnisse der Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und der AG-Vereinigung, der der AG angehört, sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auszutragen (§§ 2a, 80 ff. ArbGG; zu einer entsprechenden Antragsschrift der Gewerkschaft vgl. DKKF-Berg, §§ 42 – 46 Rn. 14). In diesen Verfahren können nur der BR, der AG oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft Beteiligte sein, nicht aber der AG-Verband (BAG 19. 5. 78, AP Nr. 3 zu § 43 BetrVG 1972)."
§ 46 BetrVG DKK, Rn. 13.........
Ladet die Gewerkschaften ein, damit hast du dem Recht genüge getan und du/ihr handelt euch sicher keinen Ärger mit der GW ein. Ansonsten kann's dumm laufen, wenn die es mal - weil sich ein Mitglied bei denen beklagt - darauf anlegen...
22.12.2007 um 12:06 Uhr
"Ich halte es ja eher mit § 46 Abs. 2 BetrVG...danach MUSS (Kollege xxccvv!) die Gewerkschaft eingeladen werden."
Sobald ein Betriebsratsmitglied Mitglied einer Gewerkschaft ist, ist die Gewerkschaft über jede Betriebs(teil)- oder Abteilungsversammlung zu UNTERRICHTEN!
Geschieht das nicht, könnte der §23 BetrVG in Bezug auf eine grobe Pflichtverletzung winken!
23.12.2007 um 20:45 Uhr
@peanuts "Korinthen" sind mein Leibgericht. ;-) Du hast natürlich recht!
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