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Teilnahme an Betriebsratsitzungen - auch online möglich?

A
Aquarius
Jan 2018 bearbeitet

Hatte heute vormittag meine Frage in den Raum gestellt, ob man eine Betriebsratzugehörigkeit (Teilnahme an Betriebsratsitzungen), zumindest zeitweise auch online wahrnehmen kann. Hierzu kamen ein paar interessante Äußerungen. Da die maximale Anzahl der Antworten erreicht war, mache ich das Thema hier nochmals auf.

@monalisa klar nehm ich dir deine meinung nicht krumm. Aber muss die Ausübung meiner Rechte gleich mit dem finanziellen Schröpfen meines arbeitgebers einhergehen. Ich hab da halt meine gewissen Skrupel. Will ja nicht in den Betriebsrat um meinen AG auszunutzen sondern um mich für die Rechte meiner Kollegen in den Filialen einzusetzen.

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Community-Antworten (7)

S
Scorpion

03.03.2010 um 15:40 Uhr

@Aquarius

  1. Du kannst die Beschränkung auf 7 Antworten durch Entfernung des Hakens aufheben.

  2. Lange Rede kurzer Sinn: Es ist klar un d eindeutig, dass online hier nichts geht!!

Deine Kandidatur musst Du schon mit Dir selbst ausmachen. Und wenn Dir die Meinung von MonaLisa auch nicht gefällt - sie ist aber richtig und gesetzeskonform.

Vielleicht ist es ja dann doch besser, Du ziehst Dich zurück. Denn BRs mit Arbeitgebereinstellung gibt's leider sowieso zuviele. Außerdem glaubst Du ja wohl nicht, dass der AG keine Kosten scheut seine Rechte wahrzunehmen, also...

B
BentoBox

03.03.2010 um 17:01 Uhr

Offensichtlich schreiben hier vor allem Teilnehmer deren Tätigkeit so unwichtig ist, dass es für den Arbeitgeber keine Rolle spielt ob sie ihrer Arbeit nachgehen oder nicht.

In der Tat legt die Rechtsprechung den Flächenbetrieben (unnötig) viele Steine in den Weg und geht eigentlich an der arbeitsrechtlichen Wirklichkeit vorbei.

Es sollte darüber nachgedacht werden ob nicht eine monatliche Präsenzsitztung ausreichend ist und in den Wochen dazwischen nur Arbeitssitzungen stattfinden.

D
DonJohnson

03.03.2010 um 17:09 Uhr

@BentoBox Na, du bist ja witzig - echt, allen ernstes... Ich denke wir sind uns darüber einig, dass im Zweifel die Notwenigkeit der BR Arbeit (wo nicht nur Sitzungen zu zählen) Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung hat. Aber ja, selbstverständlich sind die betrieblichen Belange zu berücksichtigen.

Wenn es aber hart auf hart kommt, muss IMHO der BR hier auf sein Recht bestehen. Ich weiß nicht wie es bei euch im Gremium ist, aber wenn wir nur alle 4 Wochen Sitzung machen würden, wären die so lang, dass es eine Marathonsitzung wird. Dieses ist wieder entgegenwirkend zum Ergebnis/Erfolgs, da man einfach irgendwann "platt" ist. Außerdem stört das den betrieblichen Ablauf eindeutig mehr, als wenn man z.B. wöchentliche kürzere Sitzungen macht...

... es sei denn, man arbeitet nciht vernünftig im BR...

Nicht umsonst, sieht das BetrVG das so vor...

P
peters

03.03.2010 um 17:35 Uhr

"...es sollte darüber nachgedacht werden..."

Das wäre dann aber Aufgabe des Gesetzgebers. Kein BR kann eine Rechtslage ignorieren, nur weil es einfacher erscheint.

Auch bei uns ist es nicht gerade einfach, die BR-Mitglieder aus dem ganzen Umkreis zusammen zu holen. Aber dennoch kommt für uns eine online-Sitzung nicht in Frage. Sollte sich die Rechtslage mal ändern, würden wir das sehr begrüßen. Aber solange...

Alle anderen BR-Gespräche, bei denen es nicht um einen Beschluss geht, kann man natürlich als Telefonkonferenz machen.

N
niemand

03.03.2010 um 17:35 Uhr

@Bentobox für neue Gesetze ist das Parlament zuständig. Du kannst das also über deine Partei in Berlin ändern. Ich persönlich halte aber nicht so viel von Änderungen wie sie dir vorschweben und werde über meine Partei darauf hinwirken, daß sich hie nichts in dieser Richtung an den Rechten der Arbeitnehmer ändern wird.

Um es klar zu stellen, im Betriebsrat werden keine Gesetze gemacht oder geändert.

Warum ist es denn so schwierig es richtig zu machen. Alle Filialen mit mehr als 5 Arbeitnehmern wählen einen Betriebsrat. Alle gemeinsam bilden einen Gesamtbetriebsrat. Dieser trifft sich dann monatlich um die Mitbestimmung im Gesamtunternehmen wahrzunehmen. Es ist doch im Gesetz alles gut und klar geregelt.

D
DonJohnson

03.03.2010 um 17:40 Uhr

@all Hätte ich mir doch den ersten Fred durchlesen sollen/müssen?

A
Aquarius

04.03.2010 um 09:29 Uhr

@bentobox

Vielen Dank für Deine Statements. Klingt in meinen Ohren sehr plausibel. Und da wir in jeder Außenstelle lediglich zwei Mitarbeiter sind fällt auch die Bildugn eines einzelnen BR weg. In der Tat finde ich die Idee mit der monatlichen Präsenzsitzung hervorragend. Da sollte man sich vielleicht wirklich mal über die Rechtsprechung Gedanken machen, schließlich leben wir nicht mehr in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts und die Bedingugnen haben sich geändert. Danke alle die sich an der Diskussion beteiligt haben.

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