Hatte heute vormittag meine Frage in den Raum gestellt, ob man eine Betriebsratzugehörigkeit (Teilnahme an Betriebsratsitzungen), zumindest zeitweise auch online wahrnehmen kann. Hierzu kamen ein paar interessante Äußerungen.
Da die maximale Anzahl der Antworten erreicht war, mache ich das Thema hier nochmals auf.
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@monalisa
klar nehm ich dir deine meinung nicht krumm. Aber muss die Ausübung meiner Rechte gleich mit dem finanziellen Schröpfen meines arbeitgebers einhergehen. Ich hab da halt meine gewissen Skrupel. Will ja nicht in den Betriebsrat um meinen AG auszunutzen sondern um mich für die Rechte meiner Kollegen in den Filialen einzusetzen.