Erstellt am 17.07.2019 um 08:06 Uhr von Cyber99
Wie man auch in Wikipedia wunderschön nachlesen kann, ist eine Stellenbeschreibung zunächst mal eine personenneutrale Beschreibung einer Arbeitsstelle. Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht wenn es um die Inhalte einer Stellenbeschreibung geht. Der Mitarbeiter selbst muss aber auch keine Stellenbeschreibung unterschreiben, daher erschließt sich mir nicht ganz worauf du hinaus willst. Deine Frage hat ja sicher einen bestimmten Hintergrund?
Erstellt am 17.07.2019 um 08:46 Uhr von Kjarrigan
Der MA schuldet die Leistung die Arbeitsvertraglich vereinbart ist! Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Deswegen halten AG die AV ja auch recht einfach - ohne konkrete Beschreibung der Tätigkeiten.
Erstellt am 17.07.2019 um 09:34 Uhr von nicoline
*kann der Arbeitgeber so einfach eine neue Stellenbeschreibung, mit wesentlich mehr Aufgaben für einen Anlagenführer aufsetzen*
Soll diese Stellenbeschreibung für einen vorhandenen Mitarbeiter oder für eine Neueinstellung geändert werden?