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Stellenbeschreibung

S
sampei
Jul 2019 bearbeitet

Hallo, kann der Arbeitgeber so einfach eine neue Stellenbeschreibung, mit wesentlich mehr Aufgaben für einen Anlagenführer aufsetzen? Hat der BR Einfluss auf die Stellenbeschreibung? Kann der MA verweigern die Stellenbeschreibung zu Unterschreiben und wenn ja, mit welchen Folgen?

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Community-Antworten (3)

C
Cyber99

17.07.2019 um 10:06 Uhr

Wie man auch in Wikipedia wunderschön nachlesen kann, ist eine Stellenbeschreibung zunächst mal eine personenneutrale Beschreibung einer Arbeitsstelle. Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht wenn es um die Inhalte einer Stellenbeschreibung geht. Der Mitarbeiter selbst muss aber auch keine Stellenbeschreibung unterschreiben, daher erschließt sich mir nicht ganz worauf du hinaus willst. Deine Frage hat ja sicher einen bestimmten Hintergrund?

K
Kjarrigan

17.07.2019 um 10:46 Uhr

Der MA schuldet die Leistung die Arbeitsvertraglich vereinbart ist! Nicht mehr aber auch nicht weniger. Deswegen halten AG die AV ja auch recht einfach - ohne konkrete Beschreibung der Tätigkeiten.

N
nicoline

17.07.2019 um 11:34 Uhr

kann der Arbeitgeber so einfach eine neue Stellenbeschreibung, mit wesentlich mehr Aufgaben für einen Anlagenführer aufsetzen Soll diese Stellenbeschreibung für einen vorhandenen Mitarbeiter oder für eine Neueinstellung geändert werden?

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