Hallo zusammen,
lt. §99 BetrVG hat der AG den BR bei jeder Einstellung usw. zu unterrichten und die Zustimmung des BR einzuholen. Dies gilt ja auch bei Verlängerung von (nach §14(2) TzBfG) befristeten Arbeitsverträgen.
Welche Folgen hat es, wenn der AG dem nicht nachkommt?
Der BR wurde weder über eine Verlängerung informiert noch seine Zustimmung eingeholt.
Ist die Befristung damit unwirksam, d.h. besteht ein unbefristeter AV?

Vielen Dank für Eure Antworten
Dirk