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Teilnahme an Gerichtsverhandlung - Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Fahrzeug für BRM zu stellen?

J
joe
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Fahrzeug zu stellen, wenn Betriebsratsmitglieder an einer Gerichtsverhandlung als Gäste teilnehmen möchten.

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Community-Antworten (9)

K
Kölner

14.01.2008 um 17:32 Uhr

@joe Nö. Und die Teilnahme ist auch keine AZ!

J
joe

14.01.2008 um 17:35 Uhr

Hallo Kölner,

gibts da irgendwelche Urteile oder Gesetze

K
Kölner

14.01.2008 um 17:45 Uhr

@joe Kommentierungen zum § 37 Abs. 2 BetrVG gibt es und dazu der Verweis zum § 78 BetrVG...

H
HF

15.01.2008 um 08:49 Uhr

Es kommt auf die Situation an. Wenn der BR einen Beschluss fasst, das dort zum Gerichtstermin ein Mitglied hinfährt, dann ist es BR-Arbeit und er kann, soweit ein Dienstfahrzeug vorhanden, mit diesem zum Gericht fahren, wenn er mit priv. Kfz fährt, kann er sogar die Kosten abrechnen, da es sich um BR-Arbeit handelt. Das BetrVG hindert niemanden daran an Gerichtsversammlungen teilzunehmen wenn es zur Weiterbildung dient.

I
Immie

15.01.2008 um 12:26 Uhr

@HF Ups,diese Brett ist aber so schmal,das ist ja schon ein Drahtseil...

DAH
Der alte Heini

15.01.2008 um 13:13 Uhr

Als Gäste bei einer Gerichtsverhandlung? Das dürfte wohl Privatvergnügen sein.

K
Kölner

15.01.2008 um 13:29 Uhr

@HF Es gibt so vieles, was man im Leben erreichen will: Als Mann soll man ja eine Familie gründen, ein Haus bauen und einen Apfelbaum pflanzen. Wenn ein AG nicht gerade mit dem Klammerbeutel gepudert wurde, dann wird er den BR ganz einfach (bei nicht freigestellten BRM's sogar sehr einfach) mit einem solchen Beschluss auslachen.

DAH
Der alte Heini

15.01.2008 um 13:52 Uhr

Kölner also ich habe keinen Apfelbaum sondern eine Eiche gepflanzt. Aber muss ja jeder selber wissen.

Und wenn der AG nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, sondern ein Böser ist, dann wartet er bis die Kollegen beim Arbeitsgericht waren um dann für die Zeit kein Gehalt zu zahlen und wegen des verlassen des Arbeitsplatzes entsprechend abzumahnen. Denn man kann davon ausgehen, dass der BR, bzw. das einzelne Betriebsratsmitglied entsprechendes Wissen hat um zu erkennen, dass so ein Ausflug keine Betriebsratsarbeit im Sinne des Gesetzes ist. Genanntes dürfte aber nicht für BR Mitgl gelten die nach §38 BetrVG freigestellt sind.

U
uhu

15.01.2008 um 14:12 Uhr

@Kölner + Heini Apfelbaum oder Eiche ist schnurtz - hauptsache ein Baum, neben Kind und Haus..so heißt die Anweisung, denn auch Vögel brauchen ein Zuhause

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