Teilnahme an Gerichtsverhandlung - Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Fahrzeug für BRM zu stellen?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Fahrzeug zu stellen, wenn Betriebsratsmitglieder an einer Gerichtsverhandlung als Gäste teilnehmen möchten.
Community-Antworten (9)
14.01.2008 um 17:32 Uhr
@joe Nö. Und die Teilnahme ist auch keine AZ!
14.01.2008 um 17:35 Uhr
Hallo Kölner,
gibts da irgendwelche Urteile oder Gesetze
14.01.2008 um 17:45 Uhr
@joe Kommentierungen zum § 37 Abs. 2 BetrVG gibt es und dazu der Verweis zum § 78 BetrVG...
15.01.2008 um 08:49 Uhr
Es kommt auf die Situation an. Wenn der BR einen Beschluss fasst, das dort zum Gerichtstermin ein Mitglied hinfährt, dann ist es BR-Arbeit und er kann, soweit ein Dienstfahrzeug vorhanden, mit diesem zum Gericht fahren, wenn er mit priv. Kfz fährt, kann er sogar die Kosten abrechnen, da es sich um BR-Arbeit handelt. Das BetrVG hindert niemanden daran an Gerichtsversammlungen teilzunehmen wenn es zur Weiterbildung dient.
15.01.2008 um 12:26 Uhr
@HF Ups,diese Brett ist aber so schmal,das ist ja schon ein Drahtseil...
15.01.2008 um 13:13 Uhr
Als Gäste bei einer Gerichtsverhandlung? Das dürfte wohl Privatvergnügen sein.
15.01.2008 um 13:29 Uhr
@HF Es gibt so vieles, was man im Leben erreichen will: Als Mann soll man ja eine Familie gründen, ein Haus bauen und einen Apfelbaum pflanzen. Wenn ein AG nicht gerade mit dem Klammerbeutel gepudert wurde, dann wird er den BR ganz einfach (bei nicht freigestellten BRM's sogar sehr einfach) mit einem solchen Beschluss auslachen.
15.01.2008 um 13:52 Uhr
Kölner also ich habe keinen Apfelbaum sondern eine Eiche gepflanzt. Aber muss ja jeder selber wissen.
Und wenn der AG nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, sondern ein Böser ist, dann wartet er bis die Kollegen beim Arbeitsgericht waren um dann für die Zeit kein Gehalt zu zahlen und wegen des verlassen des Arbeitsplatzes entsprechend abzumahnen. Denn man kann davon ausgehen, dass der BR, bzw. das einzelne Betriebsratsmitglied entsprechendes Wissen hat um zu erkennen, dass so ein Ausflug keine Betriebsratsarbeit im Sinne des Gesetzes ist. Genanntes dürfte aber nicht für BR Mitgl gelten die nach §38 BetrVG freigestellt sind.
15.01.2008 um 14:12 Uhr
@Kölner + Heini Apfelbaum oder Eiche ist schnurtz - hauptsache ein Baum, neben Kind und Haus..so heißt die Anweisung, denn auch Vögel brauchen ein Zuhause
Verwandte Themen
Arbeitgeber verbietet dem Betriebsrat Teilnahme an Gerichtsverhandlung - zulässig?
ÄlterDarf der Arbeitgeber dem Betriebsrat verbieten, an einer Gerichtsverhandlung teil zu nehmen? Bei uns wurden 3 Leute entlassen und ich war auf der Gerichtsverhandlung des einen. Unserer Personalchefin
Zuhörer bei Gerichtsverhandlung - durch Beschluß?
ÄlterLiebe Kollegen, eine Frage zum Thema "Teilnahme von BRM bei Gerichtsverhandlungen": Ich habe die Sachlage soweit verstanden, dass die Teilnahme von BRM als Zuhörer in einer Gerichtsverhandlung i.d.R
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
ÄlterMeine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n
Urlaubstag für Gerichtsverhandlung als Angeklagter
ÄlterIch habe ein Problem, ein Kollege von mir muss als Angeklagter zu einer Gerichtsverhandlung. Nun wurde ihm von seinem Vorgesetztem gesagt, dass er sich dafür einen Tag Urlaub nehmen soll. Wie ist denn
BR-Tätigkeit ausser Haus - als freigestellter BRV an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen zwischen einer Mitarbeiterin und unserer Firma?
ÄlterDarf ich als freigestellter BRV an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen, in der ich zwar nicht geladen bin, die aber öffentlich ist? Verhandelt wird eine Sache zwischen einer Mitarbeiterin und unsere