Erstellt am 14.07.2019 um 18:34 Uhr von Köpenicker
§43 abs. 3 betrVg könnte da euch weiterhelfen.
Wenn ihr ein Viertel der Belegschaft zusammen bekommt. Muss eine Betriebsversammlung einberufen werden, wo eure Punkte behandelt werden müssen.
Erstellt am 15.07.2019 um 08:29 Uhr von rtjum
auf der nächsten Betriebsversammlung gezielt nachfragen, wenn der BR keine macht siehe Antwort von Köpenicker
Erstellt am 15.07.2019 um 08:52 Uhr von Kjarrigan
- macht der BR keine Sprechstunden?
- hat der BR kein Büro?
- wenns ums Geld geht (Provisionszahlungen) Der AN hat das Recht sich vom AG seine Abrechnung erklären zu lassen. DAzu kann er ein BRM mitnehmen - § 82 (2) BetrVG - ha das shconmal jemand gemacht?
- das sich ein BR überhaupt nicht außert - ist ein ganz schlechter Stil - WAs sagen die BR kollegen den?