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Betriebsrat kümmert sich nicht um Anfragen der Arbeitnehmer

T
Tieftaucher
Jul 2019 bearbeitet

Guten Tag, einige Kollegen haben sich zusammengetan und schriftlich, wie auch persönlich, einige Punkte zur Klärung an den Betriebsrat gestellt. (Es geht um wirklich essentielle Punkte, wie zB Provisionszahlungen und deren Abrechnungen und Arbeitszeitverstösse). Seit über 4 Monaten erhalten sie keinerlei Antworten oder Informationen von den BR-Kollegen - noch nicht einmal ein Statusbericht. Trotz mehrfachen schriftlichen Nachfragen, sowie auch hinterlassen von Nachrichten auf der Telefonmailbox - keine Antwort. Sie fühlen sich im stich gelassen - wie können sie als Arbeitnehmer die Informationen einfordern, bzw. wie können sich sich verhalten.

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Community-Antworten (3)

K
Köpenicker

14.07.2019 um 20:34 Uhr

§43 abs. 3 betrVg könnte da euch weiterhelfen. Wenn ihr ein Viertel der Belegschaft zusammen bekommt. Muss eine Betriebsversammlung einberufen werden, wo eure Punkte behandelt werden müssen.

R
rtjum

15.07.2019 um 10:29 Uhr

auf der nächsten Betriebsversammlung gezielt nachfragen, wenn der BR keine macht siehe Antwort von Köpenicker

K
Kjarrigan

15.07.2019 um 10:52 Uhr

  • macht der BR keine Sprechstunden?
  • hat der BR kein Büro?
  • wenns ums Geld geht (Provisionszahlungen) Der AN hat das Recht sich vom AG seine Abrechnung erklären zu lassen. DAzu kann er ein BRM mitnehmen - § 82 (2) BetrVG - ha das shconmal jemand gemacht?
  • das sich ein BR überhaupt nicht außert - ist ein ganz schlechter Stil - WAs sagen die BR kollegen den?

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