Erstellt am 13.12.2007 um 23:23 Uhr von zrx-kawa
Hallo Schnulli,
wir hatten in etwa das gleiche Problem. Lösungsvorschlag:
1. verlangen, dass das Thema auf die TO der nächsten BR-Sitzung kommt, unbedingt mögliche Beschlussfassung erwähnen (ihr könnt den BRV dazu zwingen!)
2. Beschluss mit 4:3 Stimmen fassen, dass ein Schreiben an den AG rausgeht. Text in etwa "teilen wir ihnen mit, dass mit einzelnen BR-Mitgliedern besprochene Dinge nicht ohne vorherige Beschlussfassung im BR umgesetzt werden dürfen. Von der erfolgten Beschlussfassung haben Sie sich zu überzeugen"
Nach so einem Brief darf der AG nicht mehr davon ausgehen, dass der BRV für den BR spricht, was er sonst nach treu-und-glauben kann.
3. Die Montasgespräche hat der AG mit dem BRV zu führen. Dieser darf nur gemäß Beschlusslage Zusagen tätigen. Anderes muss er mit in die nächste Sitzung nehmen. Weist ihn deutlich darauf hin!
Erstellt am 14.12.2007 um 08:16 Uhr von Frank B
"3. Die Montasgespräche hat der AG mit dem BRV zu führen." ???
Also, zrx-kawa, bis auf Punkt 1 ist alles andere Unfug, der Arbeitgeber lacht sich krank, wenn ihr ihm sowas schreibt.
schnulli33, zu allererst solltet ihr in eurem Gremium für Klarheit sorgen, vor allem, daß der BRV die Beschlüsse des BRes nach außen vertritt und nicht sein eigenes Ding durchzieht. Da will sich wohl jemand beim AG lieb Kind machen?
Erstellt am 14.12.2007 um 10:13 Uhr von betriebliche trübung
bvr darauf aufmerksam machen, dass er das gremium und nicht sich selbst zu vetreten hat (oder die minderheit des br).
bvr auffordern, solchen sch*** zu unterlassen.
beim nächsten mal über alternativen nachdenken (brv´se kann man abwählen. man sollte allerdings auch (bessere) alternativen vorweisen können).
Erstellt am 14.12.2007 um 21:54 Uhr von zrx-kawa
@ Frank B
lasse mich ja gerne belehren. Bin aber sicher, dass der AG den Worten des BRV glauben darf, d.h. davon ausgehen darf, dass der BRV sich im Rahmen der Beschlusslage äußert! AG darf also vom BRV zugesagte Dinge umsetzen.
Allerdings dann nicht mehr, wenn er erfährt, dass das Gremium nicht (immer) die Meinung des BRV abgesegnet hat, d.h. dieser sich außerhalb der Beschlüsse aüßert.
Sicher, eine Lachnummer. Da geb' ich dir uneingeschränkt Recht. Denn der BR als solcher sieht dabei ziemlich lächerlich aus. Ist er aber auch, wenn's da so abgeht!
Bei uns hats aber Wirkung gezeigt. Vor allem BR-intern. Aus 3:4 wurde mittlerweile 5:2. Also Schnulli, ich kann zu so einem Brief raten. Entscheiden müsst natürlich ihr!
Erstellt am 15.12.2007 um 21:13 Uhr von Remstäler
Hallöchen miteinand !
Der erste Beitrag von zrx-kawa ist nachvollziehbar und schlüssig. Und dem kann ich mich anschliesen. Nätürlich muss das Gremium den AG über die Befugnisse des BRV unterrichten, wenn es sich übergangen fühlt. Und das finde ich auch richtig. Denn nicht der BRV hat das sagen, sonder das Gremium. Und wenn der BRV seine Verhandlungskompetenz überschreitet, muss der BR intervenieren, und zwar zeitnah!
Grüße vom Remstäler
Erstellt am 16.12.2007 um 19:47 Uhr von Kölner
@Remstäler
Darf ich mal nachfragen, was genau Du "nachvollziehbar und schlüssig" an zrx-kawa fandest?
Zunächst:
"1. verlangen, dass das Thema auf die TO der nächsten BR-Sitzung kommt, unbedingt mögliche Beschlussfassung erwähnen (ihr könnt den BRV dazu zwingen!)"
Wenn man es genau nimmt, kann der BRV wenigstens eine ganze weitere BR-Sitzung diesen TOP hinauszögern.
"2. Beschluss mit 4:3 Stimmen fassen, dass ein Schreiben an den AG rausgeht. Text in etwa "teilen wir ihnen mit, dass mit einzelnen BR-Mitgliedern besprochene Dinge nicht ohne vorherige Beschlussfassung im BR umgesetzt werden dürfen. Von der erfolgten Beschlussfassung haben Sie sich zu überzeugen"
Nach so einem Brief darf der AG nicht mehr davon ausgehen, dass der BRV für den BR spricht, was er sonst nach treu-und-glauben kann."
Halte ich für sehr vage und ausgesprochen unmöglich!
"3. Die Montasgespräche hat der AG mit dem BRV zu führen. Dieser darf nur gemäß Beschlusslage Zusagen tätigen. Anderes muss er mit in die nächste Sitzung nehmen. Weist ihn deutlich darauf hin!"
Auch hier stimmt diese Aussage nur zur Hälfte: Jedes andere BRM kann ebenso an den Gesprächen teilnehmen...