Erstellt am 12.12.2007 um 22:01 Uhr von Dr.House
Pittimaus,
aus welchem Grund hast Du eine Kündigung bekommen?
Gib uns bitte noch einige Infos zum Sachverhalt.
Gruß Dr.House
Erstellt am 12.12.2007 um 22:11 Uhr von Der alte Heini
Sofort Kollegen in den Wahlvorstand berufen um unverzüglich eine neue Betriebsratswahl einzuleiten. Betriebsratswahlen in Kleinbetrieben sind ziemlich schnell durch zuziehen. Müsste innerhalb von 14 Tagen möglich sein.
Du solltest auch wieder Kandidieren.
Erstellt am 13.12.2007 um 06:40 Uhr von Pittimaus
@ Dr. House - Wir sind ein Ärztehaus. Der GF des städt. Klinikums ist seit Junli auch unser GF. Die Stadt hat uns zum 1.1.08 an das private Klinikum verkauft. Ab 1.1.08 werden wir in ein unselbständiges MVZ (Medizinisches Zentrum) dieses Klinikums umgewandelt. Unser Firmenstandort wird aufgegeben und unsere Ärzte + Schwestern ziehen mit ihren Praxen in dieses Klinikum. Das übrige Personal: Verwaltung, Anmeldung, Hausmeister + 4 Schwestern (insgesamt 11 MA, ich: Sekretärin) haben die Kündigung erhalten, da ein wichtiges Standbein (Arbeitsmedizin) weggebrochen ist. Es wurde ein Interessenausgleich + Sozialplan aufgestellt. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass ich unkündbar bin.
@ Der alte Heini
Ich möchte auch wieder kandidieren, weil durch die viele Arbeit, die wir durch die Verhandlungen betreffs des Betriebsübergangs (Sozialplan, Interessenausgleich usw.) ich mit der Aufgabe gewachsen bin, meine ich. Aber ich bin ja nun wohl bis das Arbeitsgericht entschieden hat, weg vom Fenster. Ich habe Sorge, dass der GF nur auf diese Situation lauert. Wir legen heute früh sofort los und rufen den Wahlvorstand ein. Danke! Eure Pittimaus.
Erstellt am 13.12.2007 um 07:46 Uhr von Hexelein
Bin nicht so sicher, ob du weg vom Fenster bist. Hast ja Kü,Schutzklage laufen, also tust du von deiner Seite her alles bis zum Gerichtstermin, was du auch bisher getan hast. Also auch BRArbeit.
Erstellt am 13.12.2007 um 08:33 Uhr von Fragender
Hi
wie sieht es denn mit dem BGB §613a aus???
ist der hier nicht passend? Damit könntest Du vieleicht allen gekündigten Kollegen helfen.
Erstellt am 13.12.2007 um 09:23 Uhr von peanuts
"Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass ich unkündbar bin. "
Wie kommst Du darauf?
"So stehen meine anderen Kollegen (ca. 14 MA) ab 1.1.08 ohne beschlussfähigen Betriebsrat dar."
Das erlaube ich mir anders zu sehen! Würde mich einmal mit dem §21a BetrVG auseinander setzen..