Erstellt am 13.09.2008 um 11:39 Uhr von DonJohnson
Ich verstehe nciht was du meinst!
In BETRIEBEN mit 5 ..... ist ein Betriebsrat zu gründen! Was ist ein Betriebsobmann bitte? Wie groß ist euer Betrieb? Wieviel Zeit ein Betriebsratsmitglied für die BR Arbeit aufwendet, bleibt nur ihm zu überlassen. Der AG muß für Vertretung sogen.
Wegen deines Urlaubs: Sprich mal deinen Betriebsobmann (was auch immer das ist) an und sage im das - Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren bla bla bla - da würde mir noch mehr zu einfallen!!!
Bitte mehr Infos
Erstellt am 13.09.2008 um 12:00 Uhr von gestresste
Sorry, Obmann hiess das wohl früher, wie ich gerade in Meyers Lexikon fand :
Betriebsobmann, bis 1989 Bezeichnung für den aus einer Person bestehenden Betriebsrat.
Wenn Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist, wieso werden denn dann vom Gesamtbetriebsrat so ca. alle 2-3 Wochen, ausser die 4 Wochen wo der BR Sommerferien macht, 2-3 tägige Veranstaltungen eingeplant ?
Das ist doch dann schon ein widerspruch in sich.
Ausser er schreibt gleich vor, dass auch Betriebsräte in >5 Betrieben freigestellt sind, so dass sie nicht als Arbeitskräfte mit eingerechnet werden können.
Erstellt am 13.09.2008 um 12:04 Uhr von Kölner
@gestresste
Wenn ich so offen sein darf: Dein Beschwerde ist nicht zielgerichtet. Dein Ansprechpartner ist NICHT der einköpfige BR sondern der AG. Der hat für Abhilfe zu Sorgen und der einköpfige BR kann Dich dabei sicherlich unterstützen.
Zu empfehlen wäre demnach nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Auftrag eines ehrenamtlichen BR zu wettern, sondern gegen die Ignoranz des AG.
Erstellt am 13.09.2008 um 12:26 Uhr von gestresste
Das hab ich mir schon halb gedacht.
Da wird auf meinem Rücken ein Kampf BR vs AG ausgetragen.
Sorry, aber ein BR sollte andere Möglichkeiten haben, seine Macht über den AG zu beweisen als auf dem Rücken der Angestellten.
Erstellt am 13.09.2008 um 12:34 Uhr von Mona-Lisa
@gestresste,
nicht der BR, sondern der AG (siehe Hinweis "Kölner") trägt es auf eurem Rücken aus, das ist ein grosser Unterschied!
Erstellt am 13.09.2008 um 15:49 Uhr von DonJohnson
Sorry, wenn mehrere Betriebe sollte es eine Gesamtbetriebsrat geben, oder?
Erstellt am 13.09.2008 um 16:41 Uhr von schnepfe
@gestresste und der Rest der Mitleser
Oh je - ich glaub, hier geht einiges durcheinander inhaltlich. Ich kann zwar verstehen, wenn man gestresst ist - doch viel Stress ist hausgemacht, dass heisst, man sieht selbst den Wald vor lauter Bäumen nicht und vermischt dann Äpfel mit Birnen ....
Wenn der Gesamtbetriebsrat alle zwei bis drei Wochen zwei bis drei tägige Veranstaltungen in dieser Masse durchführt, dann geh doch bitte mal innerlich davon aus, dass diese auch notwendig sind - und das betrifft dann ganz konkret und im Zweifelsfall letztendlich auch dich, deinen Arbeitsplatz, deine Arbeitsbedingungen, die Zukunft des Betriebes (oder was auch immer). Informationsfluss ist ein wichtiger Faktor bei der BR-Arbeit - dies wird manchen Mitarbeitern spätestens dann bewusst, wenn es schon zu spät ist - im Vorfeld sehen sie manchesmal nur, die eigene Mit-Belastung der BR-Tätigkeit durch Vertretung der BR-Mitglieder.
In der BR-Abwesenheit deines Kollegen, machst du deinen Job - und ggf. vertrittst du ihn bei seinen Aufgaben, dafür bleibt dann wiederum ggf. anderes von deiner anderen Arbeit liegen, oder ?!?! Wo ist da dann ernsthaft das Problem - Job ist Job und Arbeit ist Arbeit - egal mit welchen "gleichrangigen" Arbeiten man sich da tagsüber beschäftigt.
Ein wenig anders sieht es aus, wenn du durch die BR-Tätigkeit deines Kollegen ÜBerstunden machen musst/müsstest - da könnte dann nach Alternativen und Abhilfe in Form von Aushilfen/Springern oder was auch immer gesucht werden. Da wirst du sicherlich nicht nur von deinen BR-Kollegen sondern auch von AG-Seite aus bei sachlichen Argumenten Unterstützung finden.
Dein Urlaub ist wiederum ein anderes Thema - wenn du ihn rechtzeitig einreichst - dann steht er dir in aller Regel auch zu und ist wegen kurzfristigen BR-Sitzungen o.ä. vermutlich nicht gesetzeskonform unterbrechbar oder zu kürzen.
Wenn du also Urlaub hast und eine GBR- oder BR-Sitzung anberaumt wird, dann ist es das Problem des Arbeitgebers die Tage zu "überbrücken" - oder für zwei TAge einen Anrufbeantworter oder ähnliches zu schalten.
Ein Anhaltspunkt für eventuelles Vorgehen bei gleichzeitiger Abwesenheit (hier Urlaub + BR-Tätigkeit) könnte eure Regelung im Krankheitsfall sein: was passiert (würde passieren) also, wenn du krank bist und BR-Termine/-Sitzungen für deinen Kollegen anfallen und er auch dich in dieser Zeit vertritt - im Betriebsrat deine Interessen genauso wie vor Ort im Büro bei deiner Arbeit?
Erstellt am 13.09.2008 um 17:37 Uhr von rainer w
@all
Das hätte kein Dozent und kein GEW Sekritär besser darlegen können. Super arbeit schnepfe.
Erstellt am 13.09.2008 um 19:02 Uhr von gestresste
Wenn mir heute bereits die im Jahr 2009 angesetzten Tagungstermine vorliegen damit ich meinen Urlaub entsprechend der Lücken für 2009 planen kann, dann ist das für mich nicht kurzfristig angesetzt.
Es geht mir auch nicht um die Menge der Arbeit, die ist so bemessen, dass sie auch von einem MA allein erledigt werden kann ohne dass er ins Schwitzen kommt. Es geht nur um die Zeit. Aus Servicegründen soll das Büro von 8 bis 17 besetzt sein und 45 Stunden die Woche sieht unser Tarifvertrag nicht vor.
Es geht auch nicht um die Überstunden die ich, wenn ich allein bin, machen muss, die kann ich schon abbummeln, genau wie ich zwischendurch immer wieder Tage finde, an denen ich einige Urlaubstage abbauen kann.
Es geht schon um meinen Arbeitsplatz, aber in anderer Richtung. Wenn die kleinen Betriebsstätten mit 2 Innendienstkräften nicht ständig voll besetzt sind, dann ist es nur eine Frage der Zeit bis aus 2 kleinsten Betriebsstätten 1 etwas grössere Betriebsstätte wird, mit 3 Innendienstkräften wo es dann zeitmässig machbar ist , dass der örtliche Betriebsrat nur zeitweise anwesend ist.
Es ist schon so dass seit der Herabsetzung der Innendienstkräfte von 3 auf 2 die Zahl der Vetriebsratssitzungen drastisch angestiegen ist, NACH der Herabsetzung nicht in der Zeit als man mit der neuen Struktur schwanger ging, als der Arbeitsplatzabbau noch in Arbeit war.
Erstellt am 13.09.2008 um 20:06 Uhr von rainer w
@gestresste
Wenn aus 2 kleinen eine etwas grössere Betriebsstätte geplant wäre, ginge auch dies nicht ohne BR oder GBR. Und wenn die Termine für 2009 doch schon weitestgehend fest stehen, wann welche Sitzung wo ist, dann trägt es der AG sehr wohl auf den Rücken der AN aus, denn dieser kann dann auch einplanen das die Abteilung dann Unterbesetzt ist.
Erstellt am 13.09.2008 um 20:13 Uhr von schnepfe
@rainer w
danke für die Blumen - vielleicht sollte ich also meinen Job wechseln und dann eine besser bezahlte Dozentin werden ? ;-)
@gestresste
das klingt ja nun schon wieder anders und Service-Leistung ist in der heutigen Zeit mehr als nur ein notwendiges Überlebensrezept, doch nicht auf Kosten der Mitarbeiter ....
doch/und es hat dennoch wenig zu tun mit der Häufigkeit von BR-Sitzungen aus meiner Sicht.
Es scheint, dass dieses Problem zudem ein Thema für mehrere von den "Kleinstbetriebsstätten" mit 2 Innendienstkräfte gelten müsste, oder?
Was also passiert im Krankheitsfall z.B. - schrubbt dann ein Mitarbeiter nur noch Überstunden um die 45 Stunden wöchentlich abzudecken?
Wenn es mehrere Betriebsstätten betrifft - kann die Überlegung des gegenseitigen Ausgleichs/Vertretung hilfreich sein - also dort, wo Engpässe entstehen (Krankheit, Urlaub, Betriebsrats-Tätigkeit etc.) - kann zeitweilige Entlastung durch einen zweiten Mitarbeiter einer anderen Betriebsstätte stattfinden.
Je "enger" es wird - durch Sparmassnahmen / Entlassungen / Willkür des AG / Drohungen weiterer Einsparungen oder gar Schließungen - desto wichtiger ist die BR-Tätigkeit - und wie schon weiter oben gesagt: wenn der Gesamt-BR so viele Sitzungen hat/braucht (gegen die von AG-Seite auch offensichtlich nichts unternommen wird - und wenn die eine Möglichkeit sehen würden, würden sie sie sicherlich nutzen(!)) - desto wichtiger und dringender ist diese Arbeit wohl, gerade zur Sicherung der Arbeitsplätze! Solidarität ist hier sicherlich ein Schlagwort, das dir persönlich vielleicht nicht allzu sehr weiterhilft - doch wenn es ein Thema für mehrere Betriebsstätten ist (und das MUSS es ja wohl zumindest im Krankheitsfall) - dann sollte die Umgehensweise damit und die Suche nach Lösungen für dieses Problem auf jeden Fall auch BR bzw. GBR Thema sein.
Was sagt denn dein Kollege dazu?
Ggf. kann auch die Gewerkschaft unterstützend konkrete Ideen vor Ort mitentwickeln, wenn es dem GBR selbst daran mangeln sollte ....
Erstellt am 13.09.2008 um 20:41 Uhr von gestresste
Zitat : Was sagt denn dein Kollege dazu?
???? Das sagte ich doch schon, er gab mir seine Termine für 2009 mit der Bemerkung, dass ich meinen Urlaub danach planen sollte.
Erstellt am 13.09.2008 um 20:59 Uhr von rainer w
@schnepfe
Leider war mein Kleingeld für Fleurop alleUnd Dozentinen gibt es wohl genug,ich Denke mal Deine Belegschaft braucht Dich genau so dringent.
@gestresste
Ich finde ein guter und umsichtiger BR / GBR den ihr habt. Auch wir im KBR beschließen nächste Woche unsere Termine für 2009, wobei wir noch die Schwierigkeit haben die Ferientermine von drei Bundesländern berücksichtigen zu müssen.
Erstellt am 13.09.2008 um 21:12 Uhr von schnepfe
@rainer w
ich nehm den Willen für die Tat - und sehe die Arbeit vor Ort einfach als spannender an ... ;-)
@gestresste
Ich meinte nicht die Terminübergabe - sondern das "Problem" mit deinem 3-Wochen-Urlaubs-Wunsch.
Dieses Thema muss/müsste theoretisch zumindest auch eine Frage-/Problemstellung in den anderen Kleinstbetriebsstätten sein und könnte z.B. über eine Betriebsvereinbarung thematisiert gelöst werden für alle ersichtlich.
Ansonsten muss ich rainer w beipflichten - wenn der GBR seine Termine nun bekannt gibt, können möglichst viele Planungen entsprechend drum herum stattfinden und es spricht für eine gute und erfahrende Struktur/Koordination.
Auch wir geben im September GBR, KBR und Wirtschaftsausschusstermine bekannt bzw. stimmen sie ab, weitere Sitzungen finden zudem routinemaessig an fixen Terminen statt, anders ist dies nicht sinnvoll zu lösen.
Erstellt am 13.09.2008 um 21:56 Uhr von gestresste
Und damit bin ich wieder am Anfang. Es ist mir nicht möglich in 2009 bzw. ab 2009 wo wir nur noch zu zweit sind, 3 Wochen Urlaub zu machen weil zwischen den einzelnen Sitzungen keine vollen 3 Wochen liegen, Es ist lediglich eine Sommerpause von 4 Wochen vorgesehen, in der die BR-Mitglieder ihren Jahresurlaub machen. In diesem Jahr, das erste Jahr in dem es BR-Sitzungen hagelte, war noch zu schaffen weil die 3. Kraft noch da war.
Du magst den Betriebsrat ja für umsichtig halten, ich dagegen finde, dass er es sich zu leicht macht, wenn er auf Kosten der Angestellten lebt. So wie er für sich selbst 4 Wochen Urlaub einplant, hätte er auch 8 oder zumindest 7 Wochen Sommerpause einplanen können, damit andre auch Urlaub machen können.
Erstellt am 13.09.2008 um 22:17 Uhr von schnepfe
@gestresste
Dann mach du doch in den 4Wochen Sommerpause Urlaub - ein BR/GBR, der es sich leisten könnte 7 oder 8 Wochen am Stück Sommmerpause zu machen wäre ziemlich überflüssig.
Und - wenn du die Beiträge aufmerksam liest, sind dort auch Alternativen angegeben - "Springer" aus einer anderen Betriebsstätte könnten für dich einspringen in der "fehlenden 3. Urlaubswoche" - oder man könnte eine Betriebsvereinbarung Urlaubsregelung abschließen ...
Mir scheint aber im Moment, dass es hier eher um atmosphärische Probleme zwischen dir und deinem Kollegen geht - oder um was auch immer. Lösungsversuche statt lamentieren wären hilfreicher.
Erstellt am 13.09.2008 um 23:22 Uhr von gestresste
Mein Kollege ist eins von vielen GBR Mitglieder und nicht der der die Termine anordnet sondern gehört zu denjenigen, die an den Sitzungen teilnehmen müssen.
Wie soll ich und das betrifft auch die Innendienstkräfte der andren kleinen Betriebsstätten, in den 4 Wochen wo der GBR Urlaub macht, auch Urlaub machen, dann wär in jedem der Büros kein Mitarbeiter. Tolle Idee. Und die Firma hält dann permanent 50 Springer bereit die während der gesamte Innendienst der kleinen Betriebsstätten Urlaub macht, dort den Bürobetrieb aufrecht erhalten.
Ich sehe in den Beiträgen keine Alternativen lediglich, dass ICH mich drum bemühen muss, wie auch immer, dass ich 3 Wochen in Urlaub fahren kann Das gleiche gilt für meine Kollegen in den vielen anderen kleinen Betriebsstätten.
Ich war hier angefangen mit der Meinung, dass wir besser dran wären, wenn wir nicht unsere Betriebsräte "durchfüttern" müssten und was ich bisher gehört habe, hat mich in meiner Meinung nur bestärkt.
Dass ich selbst mit meinem Chef rede und für mich was aushandel, das ist nicht das Problem, nur dass ich das muss, weil wir einen Betriebsrat haben, das ist für mich nicht einzusehen.
Gut wär es, wenn es eindeutige Regeln gäbe wie sich ein Betriebsrat zu verhalten hat in Bezug auf Rücksichtnahme auf die Belegschaft oder darauf, dass er beim Chef durchsetzt, dass auch andre Urlaubsanspruch haben. Und das wäre leicht dadurch zu lösen, dass er die Zeiträume zwischen den Sitzungen so ausweitet, dass Zeit für Urlaub wär.
Erstellt am 13.09.2008 um 23:29 Uhr von Karotte
Tja,der Kunde ist nicht zufrieden.
Vielleicht überlässt du das "Referieren" doch besser denen die etwas davon verstehen.
Was bist du nur für eine Schnepfe?
Erstellt am 14.09.2008 um 01:56 Uhr von rainer w
Karotte Karotte, das war defenitiv das verkehrte Kaninchenfutter. Ich denke mal eher gut referiert, nur nicht den richtigen zuhörer gefunden.
Wir BR´s können ja alle mal Fragen ob unsere AG´s all ihre aktivitäten einstellen solange irgendwelche AN ihren Urlaub noch nicht hatten.
Ich glaube manchmal das einige Personen gar keine richtige Vorstellung haben wie schwer gerade GBR und KBR arbeit ist. Wir z.B. müssen 3 MTV´s beachten wenn wir irgendwelche BV´s ausarbeiten. Einige schreiben über Schichtmodelle ihre Doktorarbeit und den eigenen Gremien erwartet man daß das mal eben über die Bühne gebracht wird. Auch hier wird mehr getan als nur Kaffee getrunken und aus´m Fenster geschaut. Die Arbeit der einzelnen Gremien richtet sich nie nach denen die dort drin sitzen, sondern immer nach dem was im Unternehmen noch im unargen liegt. Wenn ich den Ausfürungen hier richtig entnommen habe ist da ja noch nicht mal eine BV über Urlaub
Dsa Gremium hat, soweit es dem AG die Termine für 09 genannt hat, völlig korekt gehandelt. Arbeitsvolumen plus Arbeitsplan ergibt Terminierung. Wenn der AG das ignoriert, dann liegt hier noch mehr im unargen. Und wissen wir nicht alle das die BR arbeit vor unseren Arbeitsvertaglichen Pflichten steht. Iteressant wäre dann auch noch ein Beschluß des BAG vom 27.6.1990-7 ABR 43/89 Iin dem es unter anderem heißt; das ein in Vollzeit tätiges Betriebsratsmitglied nicht mit dem "normalen Arbeits-
volumen" eines Vollzeitbeschäftigten belastet werden dürfe. Andernfalls sei es nicht in der Lage, ohne Druck seinen Betriebsratsaufgaben nachzukommen.
Erstellt am 14.09.2008 um 09:56 Uhr von DonJohnson
gut gebrüllt Löwe (rainer w) - kleine Frage: was bedeutet noch mehr im "unargen"? Ist dann alles ok? Doppelte Verneinung? Oder ist das dann noch schlimmer? Lach - nicht böse gemeint, hast ja Recht in dem was du sagst - aber ich denke egal ob man im GBR ist oder im "normalen Gremium" - Arbeit ist das alle mal - keiner ist gleicher als der andere, oder? Wer Probleme mit dem Stress oder der Arbeit im BR oder GBR hat, soll es halt nciht machen - das ist meine Meinung!
Arbeitswütige Grüße aus Miami - lach
Erstellt am 14.09.2008 um 11:37 Uhr von rainer w
@Don Johnson
Im unargen ist lediglich die Umgangssprache für "nicht in Ordnung". Und ich nehme eigentlich nie einem irgend etwas krumm. Nur kann ich manchmal nicht verstehen das einzelne AN sich ungerecht behandelt fühlen,wenn ein BR, GBR oder KBR Mitglied
etwas zu Regeln versucht was alle betrifft.Wenn ich so wie morgen 4 Tage auf KBR Sitzung bin, fahre ich ja auch nicht auf eine 450KM lange Kaffeefahrt,sondern veruche mich für 1200 AN einzusetzen und das bestmögliche für alle zu erreichen. Und ich denke mal das viele einfach nicht wissen das die BR arbeit vor den Arbeiten gehen für die wir arbeitsvertraglich eingestellt sind. So manches mal habe auch ich mir auch schon gesagt: rainer w warum tuhst Du Dir das eigentlich noch an, aber ich liebe den Stress und die Arbeit als BR. Und Du hast recht, wer das nicht will soll dem lieber fern bleiben.
Dann mal schöne Grüße nach Miami-und den schönen Mädels *zwinker*
Erstellt am 14.09.2008 um 16:04 Uhr von Karotte
Ach rainer,
an mir würde sich so manches Kanickel die Zähne abnutzen:-)
@gestresste
Wieviele "Kleinstbetriebe" mit wievielen Mitarbeitern und wievielen Problemen habt ihr denn,das der GBR meint er muss alle zwei bis drei Wochen tagen?
Erstellt am 14.09.2008 um 19:29 Uhr von gestresste
Zitat :
Iin dem es unter anderem heißt; das ein in Vollzeit tätiges Betriebsratsmitglied nicht mit dem "normalen Arbeits-
volumen" eines Vollzeitbeschäftigten belastet werden dürfe. Andernfalls sei es nicht in der Lage, ohne Druck seinen Betriebsratsaufgaben nachzukommen.
Zwei Vollzeitbeschäftigte je mit einer 38 Stunden Woche = 76 Stunden
Wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden
täglicher Arbeitsanfall ca ,. 6 Stunden (5x6= 30 Stunden)
Wieviel Zeit muss ein BR-Mitglied noch haben ?
Wie gross ist der Arbeitsanfall in bezug auf BR in einem kleinen Betrieb ?
Wieso steht BR Mitgliedern ein zusammenhängender Urlaub zu - denn 4 Wochen für den BR sind ja einkalkuliert und wieso steht das den Normalos nicht zu ?
Zitat:
@gestresste
Wieviele "Kleinstbetriebe" mit wievielen Mitarbeitern und wievielen Problemen habt ihr denn,das der GBR meint er muss alle zwei bis drei Wochen tagen?
gut 50 flächendeckend über Deutschland verteilt - noch, wenns so weiter geht werden es sicher weniger werden. Die Mitarbeiterzahl ist zwischen 5 und 8.
Ich weiss nicht, welche Probleme z.Zt anliegen oder besser, es liegen für uns keine Veränderungen an, nur in der HV werden Überprüfungen (anschliessender Stellenabbau) vorgenommen, aber damit hat unser BR nichts zu tun.