Erstellt am 13.02.2007 um 19:28 Uhr von Kölner
@Marco
Gibt es den Betriebsobmann bei Euch noch?
Meinst Du den Obmann (Vertrauensmann) oder die Person in der Funktion des einzigen Betriebsrates?
Wie alt ist Eure Literatur?
Erstellt am 13.02.2007 um 20:33 Uhr von Marco
Hallo, also der Hauptsitz mit Betriebsrat ca.1000 Mitarbeiter ist in Süddeutschland. Unsere Niederlassung ist in NRW und dort arbeiten ca.17 Personen. Ich bin Ende 2005 zum Bertriebsobmann und jemand zweites zum Vertreter gewählt worden, durch die Mitarbeiter während einer Betriebsversammlung wobei auch der Betriebsrat aus Süddeutschland anwesend war. Ich wurde doch für 3 Jahre gewählt.Kurz danach bin ich erkrankt. Jetzt habe ich erfahren das einfach im Dez.2006 ein neuer Obman gewählt wurde. Jetzt weiß ich nicht ob das alles so rechtens ist. Es kommt so wie es aussieht zur Aussteuerung weil ich bald 18 Monate krank bin. Wie sieht es denn in so einem Fall mit dem besonderen Kündigungsschutz aus? Können die in der Firma das einfach so machen?
Erstellt am 14.02.2007 um 10:14 Uhr von Bergmann
@ Marco ,
ausgehend von der Vermutung , du bist Obmann (BR aus einer Person) -
"....gewählt worden, durch die Mitarbeiter während einer Betriebsversammlung ...."
Ich möchte hier die Wahl als Ganzes anzweifeln !!
Warum gewählt nur für 3 Jahre ??
Selbst wenn du einen besonderen Kündigungsschutz hättest , greift der nicht bei Aussteuerung wegen Krankheit !!!
Erstellt am 14.02.2007 um 17:03 Uhr von sphinx
@ Hallo Marco,
solange du krank bist und nicht gekündigt, besteht das Arbeitsverhältnis weiter.
Wenn du weiter arbeitsunfähig bist, wirst du nur von der Krankenkasse "ausgesteuert", d. h. du erhälst kein Krankengeld mehr, dafür aber
als Ersatz dein Arbeitslosengeld aufgrund des " Nahtlosigkeit§" 125 SGB III,
das heisst du hast noch Zeit zu genesen, gleichzeitig wird geprüft, ob dir eine "Zeitrente" zusteht.
Also Arbeitslosengeld NICHT, weil du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sondern du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hast...
Gute Besserung!