Hallo,

es geht um die Vergütung als freigestellter Betriebsrat. Es betrifft mich. § 78 Satz 2 BetrVG bestimmt, dass Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen. Nach § 37 Abs. 4 S. BetrVG darf deren Vergütung nicht geringer bemessen sein, als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Nun meine Frage. Meine Person hat einen seit 8 Jahren Freigestellten Betriebsrat abgelöst. Es wurden die Stellen 1 zu 1 getauscht. Auch sonst hat er eine vergleichbare Entwicklung von mir . Es gibt nur einen Unterschied und das ist die Bezahlung. Er hat 2 Lohngruppen mehr und das finde ich nicht gerecht. Auf Nachfrage bei der Personalabteilung wie das den sein kann, kam nix. Wie würdet ihr damit umgehen?

Gruß
Marypoppins