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Personen oder Geländeüberwachung - inwieweit darf uns der AG überwachen oder nur das Betriebsgelände?

U
uwe001
Nov 2016 bearbeitet

bei uns soll eine überwachung installiert werden?inwieweit darf uns der AG überwachen oder nur das betriebsgelände?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

11.12.2007 um 20:34 Uhr

@uwe001 Im Prinzip kann der AG machen was er will... ...wenn ein BR sich nicht mit § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auskennt.

Darf ich Euch raten... ...eine Schulung zu besuchen? ...schleunigst den AG zu Verhandlungen über eine BV zu zwingen?

DAH
Der alte Heini

11.12.2007 um 23:10 Uhr

Und ergänzend zum Vorschreiber: Den Arbeitgeber auffordern, keine Überwachungskameras zu installieren und in betrieb zu nehmen, solange keine BV abgeschlossen wurde.

Nachstehender Link zeigt eine neuere Entscheidung des Bundesarbeitsgericht zur Frage unter welchen Umständen eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig ist. www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel.php3?select=108

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