Erstellt am 11.12.2007 um 12:07 Uhr von Angi1
Hallo See-see,
im Fitting zu § 37 RN 231 gefunden
" Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung setzt stets einen vorherigen Beschluss des Betriebsrats voraus. Ohne einen ordnungsgemäßen Beschluss über die Teilnahme ist ein BR Mitglied nicht berechtigt, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen zu besuchen."
MfG
Angi1
Erstellt am 11.12.2007 um 12:18 Uhr von Mona-Lisa
@Angi1,
Däubler zeigt einem "lernwilligen" BR-Mitglied noch einen anderen Weg.
§ 37 BetrVG DKK, VIII. Streitigkeiten, RN. 164 ;-))
Erstellt am 11.12.2007 um 12:19 Uhr von see-see
Danke! Und schade...
Mein BR ist der Meinung, dass wir keinen Wirtschaftsausschuss benötigen (140 MAs). (Ich weiß: ist per Gesetz eigentlich ein MUSS, aber die Kollegen nehmen das nicht so genau...) Ich hätte trotzdem gerne ein entsprechendes Seminar besucht, einfach um zu wissen, was ein WA macht bzw. welche Unterlagen wir für die richtige Einschätzung der wirtschaftlichen Lagen einfordern und lesen (können) müssen.
Erstellt am 11.12.2007 um 12:22 Uhr von see-see
Hallo Mona-Lisa, ich habe leider keinen Däubler, nur Fitting... Könntest Du mir.... ?
Erstellt am 11.12.2007 um 12:27 Uhr von pit47
Hallo see-see,
siehe im Fitting § 37 Rn 258.
Erstellt am 11.12.2007 um 13:52 Uhr von waschbär
see see,
Du brauchst einen Beschluss,auch wenn im Gegensatz zu dem kollektivem Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, ist der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG ein Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds. Allerdings bedarf es auch hier eines Betriebsratsbeschlusses zur Schulungsteilnahme.
sorry, ich hätte grad dir eine Positive Antwort gegeben ... Aber heute ist nicht aller Tage abend :-)