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Seminar: Teilnahme nur mit BR-Beschluss möglich?

S
see-see
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, brauche ich für die Teilnahme an einem Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG einen BR-Beschluss? Oder kann ich mich auch dann anmelden, wenn mein Betriebsrat die Teilnahme ablehnt?

4.12406

Community-Antworten (6)

A
Angi1

11.12.2007 um 13:07 Uhr

Hallo See-see,

im Fitting zu § 37 RN 231 gefunden " Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung setzt stets einen vorherigen Beschluss des Betriebsrats voraus. Ohne einen ordnungsgemäßen Beschluss über die Teilnahme ist ein BR Mitglied nicht berechtigt, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen zu besuchen."

MfG Angi1

M
Mona-Lisa

11.12.2007 um 13:18 Uhr

@Angi1, Däubler zeigt einem "lernwilligen" BR-Mitglied noch einen anderen Weg.

§ 37 BetrVG DKK, VIII. Streitigkeiten, RN. 164 ;-))

S
see-see

11.12.2007 um 13:19 Uhr

Danke! Und schade... Mein BR ist der Meinung, dass wir keinen Wirtschaftsausschuss benötigen (140 MAs). (Ich weiß: ist per Gesetz eigentlich ein MUSS, aber die Kollegen nehmen das nicht so genau...) Ich hätte trotzdem gerne ein entsprechendes Seminar besucht, einfach um zu wissen, was ein WA macht bzw. welche Unterlagen wir für die richtige Einschätzung der wirtschaftlichen Lagen einfordern und lesen (können) müssen.

S
see-see

11.12.2007 um 13:22 Uhr

Hallo Mona-Lisa, ich habe leider keinen Däubler, nur Fitting... Könntest Du mir.... ?

P
pit47

11.12.2007 um 13:27 Uhr

Hallo see-see, siehe im Fitting § 37 Rn 258.

W
Waschbär

11.12.2007 um 14:52 Uhr

see see,

Du brauchst einen Beschluss,auch wenn im Gegensatz zu dem kollektivem Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, ist der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG ein Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds. Allerdings bedarf es auch hier eines Betriebsratsbeschlusses zur Schulungsteilnahme.

sorry, ich hätte grad dir eine Positive Antwort gegeben ... Aber heute ist nicht aller Tage abend :-)

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