Seminar: Teilnahme nur mit BR-Beschluss möglich?
Hallo, brauche ich für die Teilnahme an einem Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG einen BR-Beschluss? Oder kann ich mich auch dann anmelden, wenn mein Betriebsrat die Teilnahme ablehnt?
Community-Antworten (6)
11.12.2007 um 13:07 Uhr
Hallo See-see,
im Fitting zu § 37 RN 231 gefunden " Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung setzt stets einen vorherigen Beschluss des Betriebsrats voraus. Ohne einen ordnungsgemäßen Beschluss über die Teilnahme ist ein BR Mitglied nicht berechtigt, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen zu besuchen."
MfG Angi1
11.12.2007 um 13:18 Uhr
@Angi1, Däubler zeigt einem "lernwilligen" BR-Mitglied noch einen anderen Weg.
§ 37 BetrVG DKK, VIII. Streitigkeiten, RN. 164 ;-))
11.12.2007 um 13:19 Uhr
Danke! Und schade... Mein BR ist der Meinung, dass wir keinen Wirtschaftsausschuss benötigen (140 MAs). (Ich weiß: ist per Gesetz eigentlich ein MUSS, aber die Kollegen nehmen das nicht so genau...) Ich hätte trotzdem gerne ein entsprechendes Seminar besucht, einfach um zu wissen, was ein WA macht bzw. welche Unterlagen wir für die richtige Einschätzung der wirtschaftlichen Lagen einfordern und lesen (können) müssen.
11.12.2007 um 13:22 Uhr
Hallo Mona-Lisa, ich habe leider keinen Däubler, nur Fitting... Könntest Du mir.... ?
11.12.2007 um 13:27 Uhr
Hallo see-see, siehe im Fitting § 37 Rn 258.
11.12.2007 um 14:52 Uhr
see see,
Du brauchst einen Beschluss,auch wenn im Gegensatz zu dem kollektivem Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, ist der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG ein Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds. Allerdings bedarf es auch hier eines Betriebsratsbeschlusses zur Schulungsteilnahme.
sorry, ich hätte grad dir eine Positive Antwort gegeben ... Aber heute ist nicht aller Tage abend :-)
Verwandte Themen
Seminar-betriebliche Notwendigkeit - was tun?
ÄlterHallo Ihr Alle.... Habe da mal eine Frage....Ich bin BR-Vorsitzende und wir haben nun einen Beschluss gefasst das ein BR-Mitglied zu einem Seminar fährt.Den Beschluss haben wir schriftlich verfasst
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
ÄlterMeine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n
Seminar ohne vorliegenden Beschluss
ÄlterHallo zusammen, unser Schriftführer ist erkrankt. Eigentlich müsste der AG längst einen Beschluss vorliegen haben, dass wir ein BR Mitglied zum Seminar senden. Laut AG ist der Beschluss aber noch
Seminarverweigerung - welche Konsequenzen kann die Behinderung der ordentlichen BR-Arbeit haben?
ÄlterHallo liebe Mitstreiter! Wir haben heute eine Einladung zu einer BR-Sitzung bekommen, die nötig wurde, weil der Chef einigen BRM's die Teilnahme an einem BR-Seminar nicht "erlaubt"! Der BR hatte
Seminar Ortsnähe
ÄlterHallo Zusammen, Es wurde ein Spezial Seminar Teil 2 beschlossen und dem AG zeitnah mitgeteilt so: der AG stellt sich quer das dieses Seminar im Dezember Ortsnah auch Angeboten wird und ich sollte die